Re: Hebebühnen an den Wagenheberaufnahmen benutzen? Der richtige Hinweis!


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Geschrieben von gr am 11. September 2019 18:39:26:

Als Antwort auf: Hebebühnen an den Wagenheberaufnahmen benutzen? geschrieben von Ingolf Berlin am 10. September 2019 21:21:22:

Hallo Ingolf,
diese Bequemlichkeit fordert ihren Tribut!
Zumal der Auftraggeber/Kunde nicht mehr in die Werkstatt gelassen wird(Werkstattfehlerverschweigung/Versicherung).
Und die normalen Werkstätten haben auch m. E. NICHT die dazu RICHTIGE AUFNAHME dazu!!!
Wer auf der Hebebühne mal stand, merkt den Fehler erst, wenn er selbst mal den Wagen mit dem Bordwagenheber heben muss und NICHTS GEHT!
TEUFLISCHE Erkenntnis!!!
Auch der ADAC kann dann nicht helfen. ABSCHLEPPEN ist meist die Folge.
Gruß,
Gerald

Hallo zusammen,
ich würde grundsätzlich davon abraten, die Bordwagenheber-Aufnahmen für Hebebühnen oder Rangierheber zu verwenden. Im Benutzerhandbuch steht auch ausdrücklich: 'Anheben an den hinteren Knotenblechen, vorn an den Quertraversen'. Ich schreibe dies nur deshalb, weil mir mal 2 Aufnahmen derartig verbogen wurden, dass der Bordwagenheber nicht mehr passte. Schlimm, wenn man's nicht gemerkt hat und unterwegs dann dumm dasteht. Beim Reifenwechsel wurde sogar schon mal das Endrohr abgebrochen. Für mich ist Werkstattbesuch immer: Alarmstufe ROT!
Was meine Vorschreiber mit ihren Rundhölzern (!) oder Ähnlichem machen, mag funktionieren. Ich hebe den LT nur noch an, wie es das Handbuch (ich wiederhole: ausdrücklich) vorschreibt.
Viele Grüße (und fröhliches Aufdengeln einer verzogenen oder eiförmigen Aufnahme),
Ingolf
LT 91, 1S, Womo 3t und manchmal auch mehr ;-)), 384.000 km - und läuft wie verrückt.



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