Re: Aktuelle Gesetzeslage zu Sitzen ohne Gurte im Karmann


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Geschrieben von m-racer am 21. März 2019 10:40:44:

Als Antwort auf: Re: Aktuelle Gesetzeslage zu Sitzen ohne Gurte im Karmann geschrieben von Chris am 21. März 2019 09:44:32:

Moin, also das Bj meines Karmanns ist ja 1978. Es sind definitiv niemals Gurte verbaut gewesen auf den hinteren Plätzen. In der Rundsitzgruppe sind keinerlei Befestigungsmöglichkeiten vorhanden.
Also sehe ich unser Fahrzeug ersteinmal als 2 Sitzer an. :)
Werde dann mal schauen, was die STVZO zu den Sitzen längs zur Fahrtrichtung sagt...
P.s.: Im Wiki habe ich mit dem Begriff leider nichts finden können. Das was ich gefunden habe ging lediglich um das Nachrüsten von Sitzreihen die "richtig" herum verbaut sind...

Gruß
Taner

Servus Wolf,
mein Karmann DWG hat hinten 4 Gurte, von Anfang an (1996). Sind die bei Dir nie eingebaut gewesen oder später entfernt? Gibts die Gurtvorbereitung? Sind Aufkleber innen, die die gurtlosen Sitzplätze sperren?
die Sache ist Baujahrabhängig. Die Gurte hinten waren nicht immer Pflicht. Dabei gilt der Bestandsschutz, d.h. wurde das Fahrzeug ohne Gurte ausgeliefert aber mit deklarierten Sitzplätzen, müssen diese Gurte nicht nachgerüstet werden. Nicht vorhandene Gurte müssen dabei auch nicht benutzt werden, d.h. die Sitzplätze dürfen bei diesen älteren Fahrzeugen dennoch belegt werden während der Fahrt.
Ist ungewohnt und ein unangenehmes Gefühl, insbesondere bei älteren Fahrzeugen, die auch auf dem Fahrerplatz noch keinen Gurt haben. Gilt aber so, siehe auch Beitrag vom LT-Harry.
Ausnahme beim Bestandsschutz wiederum: Ändert man die Fahrzeugart, z.B. vom Pkw auf WoMo oder So-Kfz. Katastrophenschutz auf Pkw oder Lkw, verlangt der TÜV mitunter, daß die aktuell geltenden Richtlinien für die neue Fahrzeugart eingehalten werden. D.h. Gurtlose Sitzplätze werden dann ausgetragen.
Gruß Chris



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