Re: Umtypisierung von Selbstfahrende Arbeitsmaschine auf LKW/Wohnmobil


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Geschrieben von gottlieb am 11. September 2018 12:35:16:

Als Antwort auf: Re: Umtypisierung von Selbstfahrende Arbeitsmaschine auf LKW/Wohnmobil geschrieben von LT45HH am 11. September 2018 11:24:28:

Moin aus Hamburg -
Es hängt natürlich von Deinem spezifischen Verwendungszweck ab, aber:
Was spricht gegen den Weiterbetrieb als 'selbstfahrende Arbeitsmaschine'?
Ich finde das generell verlockend, keinerlei (Diesel-)Fahrverbote,
keine KFZ-Steuern...
Für die Eintragung, die Du gerade loswerden willst, würden viele vermutlich
sehr viel tun...
Unser LT ist zwar als LKW noch ganz regulär in Betrieb aber die G-Klasse
läuft als selbstfahrende Arbeitsmaschine Forstwinde als 4-Sitzer...
Das ist kostenteschnisch höchst attraktiv.
Moin nach Hamburg,
vielleicht können wir uns da nochmal austauschen wegen des Themas selbstfahrende Arbeitsmaschine. Wir kann ich mit dir Kontakt aufnehmen. Meine Sorge ist, dass es da vom FA auf den Deckel gibt. Sagen wir mal ich habe nicht vor schwerpunktmässig mit dem LT Kanäle zu untersuchen :)
Gruß

Achso und wegen Hotline und Termin. Es steht explizit auf den Homepages der einzelnen TÜV Stellen, dass Termine für Veränderungen am Fahrzeug gemäß §19 bzw Wiederzulassung (§21) nur nach telefonischer Absprache zu machen sind und das nur über die zentrale Hotline. Ich muss aber zugeben, dass ich auch noch garnicht probiert habe einfach dreist da vorzufahren, weil ich gleich davon ausging dass die einen eh wegschicken.



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