Re: Ich kenn da einen der das macht...


WWW.LT-FORUM.DE - Der Treff für LT-Fahrer und Wohnmobilisten


Geschrieben von gottlieb am 12. September 2018 11:49:50:

Als Antwort auf: Re: Ich kenn da einen der das macht... geschrieben von Joachim S am 12. September 2018 10:47:31:


Ausnahmen bestätigen die Regel, wegen der Diesel-Fahrverbote hier, hat ein LTler hier
seinen LT als selbstfahrende Abm (zur mobilen Schadstoffmessung!!!) eingetragen
bekommen. Die Einbauten sind, nunja, wohl eher konspirativ.
;-) Schöne Ironie...
Wie gesagt, man sollte es nicht an die große Glocke hängen, wenn auffällt, dass viele Leute ein solches Schlupfloch nutzen, wird es schnell verrammelt sein.
Natürlich darfst du mit der der SAM (ich hoffe man versteht meine Abkürzeritis) zum Bäcker fahren, oder auch drin übernachten. Aber wenn zugunsten des Betts und des Herds die Güllepumpe rausfliegt, gibt es bei Kontrollen mit hoher Wahrscheinlichkeit Probleme...
Und vor allem, du wirst beim Tüv kaum die Plakette bekommen, wenn du ein offensichtliches Womo draus gebastelt hast. Dann muss man die Änderungen eintragen. Die Idee, es als Güllepumpwagen beim Tüv vorzuführen, anzumelden und dann als Womo umzubauen ist natürlich verlockend. Zwei Jahre lang, dann darfst du wieder zweimal hin und her bauen...
Und wenn du dazwischen auffällst, könnte es schon sein, dass du da an staatstragende Organe gerätst, die dich dann mal so richtig f... wollen ;-) Ich denke schon, dass sich ein Ordnungshüter persönlich veräppelt fühlen könnte, wenn der Güllepumpwagen mitten in Frankfurt auf dem Parkplatz steht, mit Markise rausgekurbelt und zwei Camping-Stühlen davor...
Gruss Jo

Jetzt interessiert mich das doch genauer wie das mit der SAM (in einem rein hypothetischen! Fall) ist.

Der Zoll sagt dazu (Quelle http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Steuern/Verkehrsteuern/Kraftfahrzeugsteuer/Steuerverguenstigung/Allgemeines/allgemeines_node.html):

"Wird ein steuerbegünstigtes Fahrzeug vorübergehend zu Zwecken benutzt, die nicht begünstigt sind, so liegt eine zweckfremde Benutzung vor. Eine Benutzung ist vorübergehend, wenn sie lediglich in Einzelfällen bzw. gelegentlich durchgeführt wird und nicht bereits absehbar auf Dauer ausgelegt ist. Die zweckfremde Benutzung ist dem zuständigen Hauptzollamt unverzüglich schriftlich anzuzeigen."

Ein SAM wiederrum definiert als: "Kraftfahrzeug, das nach ihrer Bauart und ihren besonderen, mit dem Fahrzeug fest verbundenen Einrichtungen zur Verrichtung von Arbeiten, jedoch nicht zur Beförderung von Personen oder Gütern bestimmt und geeignet sind."

Was sagt ihr dazu?

In dem rein hypothetischen Fall von jemandem, der einen ehemaligen Kanalkamerainspektionswagen mit (!) ganz frischen TÜV, bei dem bei die Gerätschaften jedoch ausgebaut sind, gekauft hat.
Besteht die Möglichkeit diesen als SAM auf Privatperson zuzulassen?
Begeht man eine Straftat, wenn man mit dem Fahrzeug Brötchen holt?
Begeht man erst eine Straftat, wenn man an der Inneneinrichtung veränderungen vornimmt? In dem Fall ist es ja schwer nachzuvollziehen, weil die Gerätschaften zum Zeitpunkt des Kaufs bereits ausgebaut sind.
Steht man in der Pflicht das Fahrzeug umzuschlüsseln, weil die Gerätschaften ausgebaut sind?



Antworten:


WWW.LT-FORUM.DE - Der Treff für LT-Fahrer und Wohnmobilisten