Re: Ich kenn da einen der das macht...


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Geschrieben von Joachim S am 12. September 2018 10:47:31:

Als Antwort auf: Re: Ich kenn da einen der das macht... geschrieben von LT45HH am 11. September 2018 23:44:23:


Ausnahmen bestätigen die Regel, wegen der Diesel-Fahrverbote hier, hat ein LTler hier
seinen LT als selbstfahrende Abm (zur mobilen Schadstoffmessung!!!) eingetragen
bekommen. Die Einbauten sind, nunja, wohl eher konspirativ.

;-) Schöne Ironie...

Wie gesagt, man sollte es nicht an die große Glocke hängen, wenn auffällt, dass viele Leute ein solches Schlupfloch nutzen, wird es schnell verrammelt sein.

Natürlich darfst du mit der der SAM (ich hoffe man versteht meine Abkürzeritis) zum Bäcker fahren, oder auch drin übernachten. Aber wenn zugunsten des Betts und des Herds die Güllepumpe rausfliegt, gibt es bei Kontrollen mit hoher Wahrscheinlichkeit Probleme...

Und vor allem, du wirst beim Tüv kaum die Plakette bekommen, wenn du ein offensichtliches Womo draus gebastelt hast. Dann muss man die Änderungen eintragen. Die Idee, es als Güllepumpwagen beim Tüv vorzuführen, anzumelden und dann als Womo umzubauen ist natürlich verlockend. Zwei Jahre lang, dann darfst du wieder zweimal hin und her bauen...

Und wenn du dazwischen auffällst, könnte es schon sein, dass du da an staatstragende Organe gerätst, die dich dann mal so richtig f... wollen ;-) Ich denke schon, dass sich ein Ordnungshüter persönlich veräppelt fühlen könnte, wenn der Güllepumpwagen mitten in Frankfurt auf dem Parkplatz steht, mit Markise rausgekurbelt und zwei Camping-Stühlen davor...

Gruss Jo



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