Re: Umtypisierung von Selbstfahrende Arbeitsmaschine auf LKW/Wohnmobil


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Geschrieben von Chris am 11. September 2018 13:29:54:

Als Antwort auf: Re: Umtypisierung von Selbstfahrende Arbeitsmaschine auf LKW/Wohnmobil geschrieben von gottlieb am 11. September 2018 12:40:14:

Servus Gottlieb,

also ich hab bei Umtragungen immer direkt bei der Prüfstelle angerufen und einen Termin ausgemacht. Einfach vorfahren ohne Termin mögen die nicht, zum einen wollen die auch planen können bei solchen Sachen, zum anderen ist gar nicht immer ein Ing. vor Ort an dem Tag, der sowas darf.
Es ist ja grundsätzlich nicht verboten, solche So.-Kfz. privat zuzulassen. Es ist aber durchaus nicht auszuschließen, daß das FA sich irgendwann für den tatsächlichen Verwendungszweck interessiert, wenn du kein entsprechendes Gewerbe angemeldet hast.
Bei fortswirtschaftlichem Gerät ist das was anderes, da ist es ja durchaus plausibel, daß man sowas bei entsprechendem Grundbesitz auch privat einsetzt.

Ich hatte damals bei der Umtragung die Frage beim Tüv, ob ich meine Blaulichtkappen durch gelbe ersetzen dürfte. Die meinten dann, gelbes Licht nut, wenn das Fahrzeug einem entsprechenden Zweck entspricht, also z.B. Werkstattwagen oder Fzg. für Straßen- oder Landschaftsbau, was wiederum nur ginge, wenn das Fahrzeug auf ein Gewerbe angemeldet würde. Nun hat der Tüv das nicht zu entscheiden und es ist wie gesagt nicht verboten, solche Sachen auch privat anzumelden. Aber sowas im Zweifelsfall durchzusetzen, kann sehr mühsam werden. Bei mir wurden es einfach Abdeckkappen fürs Blaulicht.

In deinem Fall könnte man das durchaus und meiner Meinung nach berechtigt als Steuerhinterziehung betrachten, wenn du die Zulassungsart nicht änderst und die offensichtliche Nutzung einem WoMo entspricht.

Ich frag mich, was wohl der Simon a/k/a LT-Fahrer dazu sagt, der ist doch unser Rechtsfuchs in solchen Sachen...

Gruß Chris



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