Re: Zulassung von Einsatzfahrzeugen; Wiki-Beitrag


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Geschrieben von Uwe FDS am 10. Dezember 2014 07:19:00:

Als Antwort auf: Re: Zulassung von Einsatzfahrzeugen; Wiki-Beitrag geschrieben von robert da am 10. Dezember 2014 05:22:41:

Hi Robert,

>kannst Du auch noch mitteilen in welchem Gesetz?
>Soweit ich weiß ist "Feuerwehr" kein geschützter Begriff - könnte ja auch mein Firmenfahrzeug als "PC-Feuerwehr" sein.. da kenn ich einige die so rumfahren (sogar mit nem Smart und Blaulichtattrappen). Zumal ich dann wiederum Werksfeuerwehren kenne, auf denen man das Wort "Feuerwehr" vergebens sucht.. Auch Flughafenfeuerwehren sind da manchmal eigen.

Das steht im Feuerwehrgesetz. In BW steht es im Feuerwehrgestzt in §1 Abs 2. Es mag sein, dass es in anderen Ländern anders ist, dann könnte es nur passieren, das man mit seiner "Feuerwehr" nicht mehr durch alle Bundesländer fahren darf.

Da steht ja auch nur die Einschränkung drin, das die Gemeindefeuerwehren und Werkfeuerwehren sich Feuerwehr nennen dürfen. Das heißt nicht "müssen".

Und es heißt nicht, dass nicht andere Einrichtungen sich mit Begriffen bezeichnen dürfen, die zum Teil aus dem Wort "Feuerwehr" bestehen. "PC-Feuerwehr" ist also danach kein Problem, der originale Schriftzug, der nur aus dem Wort "Feuerwehr" besteht, geht nicht.

Blaulichtatrappen sollte auch kein Problem sein, egal wie täschend echt die sind. Das ausgeschaltete Blaulicht hat rechtlich gar keine Bedeutung. Es hat nur dann eine Bedeutung, wenn es eingeschaltet ist.


Viele Grüße

Uwe



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