Re: Zulassung von Einsatzfahrzeugen; Wiki-Beitrag


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Geschrieben von Uwe FDS am 14. Dezember 2014 15:56:04:

Als Antwort auf: Re: Zulassung von Einsatzfahrzeugen; Wiki-Beitrag geschrieben von LT-Harry am 14. Dezember 2014 08:15:21:

Hi Harry,

>Der Einsatzleiter kann (und wird auch) diese "Aufgabe" an "Feuerwehrleute" übertragen (was er auch darf) und somit gilt das auch wenn "Ich" das sage (du kommst hier nicht rein) :-))

Ich glaube, da muß man zwischen Feuerwehrintern und Extern unterscheiden. Kommt die Weisung vom Einsatzleiter und wird vom Feuerwehrmann überbracht, sehe ich da auch bindenen Charakter. Kommt die Weisung nicht vom Einsatzleiter, ist sie nach Extern auch nicht wirksam.

>Die Polizei kann (ist bei uns eigentlich die Regel) bei solche Aufgaben, die Feuerwehren zur Unterstützung heranziehen ( das wäre dann Amtshilfe)

Amtshilfe geht genau anders herum. Wenn einer Behörde oder Einrichtung Kompetenzen fehlen, dann holt sie sich eine andere Behörde mit entsprechednen Kompetenzen zur Hilfe. Wenn also am Einsatzort der Feuerwehr der Verkehr geregelt werden sollte, dann holt die Feuerwehr sich bei der Polizei Amtshilfe. Umgekehrt geht das nicht, weil eben der Feuerwehrmann (auch ein Einsatzleiter außerhalb des Einsatzortes) dem Autofahrer gegenüber keinerlei Weisungsbefugnis hat.

>Woher sollte der normale Verkehrsteilnehmer wissen,ob der Feuerwehrmann(Frau) jetzt offiziell da steht oder aus "Spaß an der Freude". Ich würde es nicht darauf ankommen lassen

Im Zweifel kann der normale Verkehrsteilenhmer ja fragen. Ist die Weisung bindend und der Verkehrsteilnehmer ignoriert sie, riskiert er eine Bestrafung. Ist die Weisung nicht binden, also auch nicht zulässig, riskiert der Feuerwehrmann eine Bestrafung. Es sind also beide gut beraten, die entsprechenden Bestimmmungen zu beachten.

Aber Genau das war hier im Ländle das Problem. Die Feuerwehren spielten sich immer mehr zu Hilfspolizisten auf und haben sich entsprechende Amtsgewalt angemaßt. Ich habe das selber schon ein paar mal erlebt und erst einmal so hin genommen.

Vom Grundsatz her finde ich das vollkommen OK, wenn die Narrenzunft einen Umzug macht und die Freiwillige Feuerwehr das unterstützt in dem an den Ortszufahrten Posten stehen, die den Verkehr lenken und vor und nach dem Zug ein Feuerwehrauto zur Absicherung fährt. So lange das vernünftig gehandhabt wird, klappt das auch gut. Hier ist das in einigen Orten ausgeufert, und die Feuerwehrleute meinten, nicht nur Polizeigewalt zu haben, sondern könnten diese auch noch nach eigener Wilkür einsezten. Die jetzige Lösng finde ich auch nicht optimal, nun muß die Polizei das übernehmen und die Kosten tragen die Narrenzünfte. Und da gab es dann eben auch ein Rundschreiben, in dem es eine Anweisung an die Feuerwehren gab und gleichzeitig der deutliche Hinweis, dass eben im Feuerwehrgesetzt beschrieben ist, was ein Feuerwehreinsatz ist und das Fastnachtsveranstaltungen eben nicht dazu zählen. Und da wurde ausdrücklich eine Anweisung gegeben, die Freiwilligen Feuerwehren dürfen nicht mehr zur Absicherung von Veranstaltungen eigesetzt werden.


Viele Grüße

Uwe



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