Re: Zulassung von Einsatzfahrzeugen; Wiki-Beitrag
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Geschrieben von Waldfahrer am 10. Dezember 2014 13:37:47:
Als Antwort auf: Re: Zulassung von Einsatzfahrzeugen; Wiki-Beitrag geschrieben von Uwe FDS am 10. Dezember 2014 07:19:00:
>Das steht im Feuerwehrgesetz. In BW steht es im Feuerwehrgestzt in §1 Abs 2. Es mag sein, dass es in anderen Ländern anders ist, dann könnte es nur passieren, das man mit seiner "Feuerwehr" nicht mehr durch alle Bundesländer fahren darf. Servus,
(2) Außer der Gemeindefeuerwehr dürfen nur Werkfeuerwehren die Bezeichnung „Feuerwehr“ mit und ohne Zusatz führen.
das kann man aber mE auch so verstehen, das sich nur die Organisationen an sich so nennen dürfen, auf
Fahrzeugaufschriften dürfte sich das gar nicht beziehen!Aber wie im Beitrag angemerkt, ist das einfach ein Punkt den man im Vorfeld klären sollte.
Wobei es, glaube ich nur in den Fällen relevant ist, wo jemand einen ex-Feuerwehr in seiner Erscheinung und Ausrüstung als Oldtimer bewahren will!
Denke nicht, dass jemand auf dem Womo den Schriftzug weiter haben will, wäre ja ein wenig gaga, oder was meint Ihr?Dafür habe ich noch einen anderen Punkt gefunden, der in Einzelfällen relevant sein kann:
LKW über 3.5t (N2) müssen mit einem Geschwindigkeitsbegrenzer ausgerüstet sein.
In A gibt es eine Ausnahme für Einsatzfahrzeuge, daher kann man davon ausgehen, das die Nachrüstung bei der "Privatisierung" verlangt wird. Ist das in D auch so? Da habe ich in der STVZO keine Ausnahmebestimmung gefunden!
Gruss Josef
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