Re: Zulassung von Einsatzfahrzeugen; Wiki-Beitrag


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Geschrieben von robert da am 14. Dezember 2014 09:39:49:

Als Antwort auf: Re: Zulassung von Einsatzfahrzeugen; Wiki-Beitrag geschrieben von Uwe FDS am 13. Dezember 2014 15:18:30:

Hallo Uwe,
hm.. also im Grunde.. jain.
Das Feuerwehrgesetz gilt demnach nicht nur für Feuerwehren sondern auch geographisch für Feuerwehreinsatzstellen. Ohne Einsatz hat ein "Einsatzleiter" nichts zu sagen - wie auch, ohne Einsatz kann es keinen Leiter geben.
Normalerweise hab ich ja als Privatperson auch nichts an einer Einsatzstelle zu suchen, somit kann mir auch kein Einsatzleiter was befehlen - dennoch bin ich als *guter Bürger* verpflichtet alles mir mögliche zu tun um Gefahren abzuwehren. Wo wir aber letztendlich wieder bei §1 Abs.1 der meisten Gesetze wären.

Aber um nochmal auf das "Feuerwehr" auf Fahrzeugen zurück zu kommen;
Nach mehrmaligen lesen der Feuerwehrgesetze: Es steht nirgends dass auf Fahrzeugen irgendwas stehen muss/darf/soll. Meiner Meinung ist die Begrifflichtkeit allein auf die Institution Feuerwehr bezogen. Also dass jemand der 3 Feuerlöscher zu Hause hat, sich nicht Feuerwehr nennen darf und demnach alle Rechte (und Pflichten) nutzen kann.

Ich bleibe dabei:

Feuerwehr-Schriftzug scheint erlaubt weil nicht geschützt.
(Orts-)Wappen - scheinbar auch erlaubt?!
Blaulicht - wenn ohne Leuchtmittel und Anschluss nach EU-Recht auch erlaubt. -> Gelblicht für Privat auch fast immer verboten! keine Alternative - was ist mit Rot? oder Grün?
Martinshorn - nach StVO ("keine wechselnden Huptöne") verboten. -> Die Hörner gleichzeitig trötend könnte legal sein.

Grüße,
Robert



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