Handbremse, bleibt auf dem Boden ...


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Geschrieben von gr am 08. November 2019 15:57:25:

Hallo Manfred,
ich habe mich vor Jahren intensiv mit der "FESTSTELLBREMSE" beschäftigt.
Du glaubst es nicht, dieses System hatte bereits der VW-Käfer!

Die Feststellbremse, auch bezeichnet als Seilzugbremse, soll im Gegensatz zur BETRIEBSBREMSE, betrieben mit dem Bremspedal, lediglich den LT zu einem Stillstand führen und den LT fest halten.

In der Prüfung der Handbremse wird lediglich verlangt, dass die Anfangswikung "ab hörbarer 1.Zahnverstellung" in der Einstellung eine bemerkbare, gleichseitige Reibungsfunktion an der Hinterachse feststellbar ist.

Nach dem 5. Zahn(am Handbremshebel) muss der LT auf der Ebene STEHEN!

Die Abweichung der Handbremse von einer Seite zur anderen auf dem Prüfstand darf bis zu 50% betragen; Bremswerte auf der Hinterachse links zu rechts.

Rein rechnerische Prüf- und Ausgabwerte/Handbremse weiß ich nicht.

In der Prüfung steht nix von irgendwelchen "Festigkeiten", sondern lediglich, "nach dem 5. Zahn" ...
Auch eine Verzögerungszeit von 1,5 m/sek ist vorgeschrieben.
Im Bereich der Nutzung war nur "normaler Handzug in der Prüfung am Handbremshebel gefordert " angesagt.
Der Kraftprotz gehört da raus! Normal, ist für mich da nicht NOTFALL!!
Mit "KBA" ... hier zu "scherzen", finde ich gar nicht gut!
Leute, lasst die Kirche im Dorf!
Ich habe meinen SvenHedin 1978 von Westfalia neu abgeholt und fast 40 Jahre gefahren.
Weil Original-Fahrzeug, warte ich noch heute auf entsprechende "Negativbenachrichtigung" von KBA. Und da kam NIX.
Manfred, bleib bitte Praxisnah ...

Gruß,
Gerald



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