Re: StVZO Paragraf 41 Abs. 4 ff - textlos, aber sinnvoll?


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Geschrieben von LockX am 09. November 2019 23:23:43:

Als Antwort auf: StVZO Paragraf 41 Abs. 4 ff - textlos geschrieben von Ulli aus Regensburg am 09. November 2019 12:26:27:

Hallo, Ulli und andere!

Sinnvoll wird der Verweis von Ulli -aus meiner Sicht- erst oder (eher:) allenfalls, nachdem
1. die zutreffende/n Version/en (z.B. Stand 01.08.1976) der StVZO benannt und zumindest kurz erläutert wurden,
2. falls 1. nicht die aktuelle Version betrifft, wovon ich ausgehe: die zutreffende Version der StVZO benannt oder (besser:) verlinkt wurde,
3. die hier relevanten Sätze benannt und zumindest kurz erläutert wurden.
Üblich ist, darüber hinausgehend,
4. die relevanten Sätze mittels Verweis auf einen Rechtskommentar zu konkretisieren.

Die dabei stillschweigend erfolgte Annahme, es gebe keine Bemessungsfehler, ist -aus meiner Sicht- unzutreffend.

Weitere Diskussion halte ich für jetzt nicht zielführend. Daher entschied ich, im Restjahr 2019 zu schweigen.

Gruß
Manfred



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