Re: zum Titelbild Autoradio und H Kennzeichen
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Geschrieben von Dieter RL am 22. Oktober 2017 12:42:59:
Als Antwort auf: Re: zum Titelbild Auoradio und H Kennzeichen geschrieben von gr am 22. Oktober 2017 11:41:32:
Hallo,
wesentlich ist heute die Oldtimer-Richtlinie von 7/2011. Sie wurde im Verkehrsblatt Heft 7/2011 Seite 257 als die neue Richtlinie für die Begutachtung von Oldtimern nach § 23 StVZO vom 6. April 2011 bekannt gegeben und wird seither angewendet, um eine weitgehend gleiche Prüfungsvoraussetungen zu schaffen.
Und dazu steht hier, unter
3.2.7.2. Radio und Unterhaltungs-/Kommunikations-Elektronik
Nur fachgerechter Einbau ohne wesentliche optische Veränderungen von Armaturenbrett und
Innenraum zulässig.
Ist doch eindeutig.
Gruß,
Gerald
Guten Tag, liebe Forumsfreunde!
Übrigens sieht mein Armaturenbrett mit dem Original-Mono-Radio aus 1978 jetzt doch etwas vollständiger aus! Man kann es aufgrund des Geräuschpegels meines CH-LT nur leider nur im Stand betreiben... ;-)
Wen die Schalter interessieren: Die untersten sind Arbeitsleuchte für die Plattform und Rundumleuchte für'n Abschlepper...Der Druckknopf dient der Betätigung der Scheibenwaschpumpe.(DAS Loch war, wie der "verhunzte" Radio-Auschnitt, auch schon!!!)Viele Grüße
Dieter
- Re: zum Titelbild Autoradio und H Kennzeichen Stefan Steinbauer 22.10.2017 15:23 (1)
- Re: zum Titelbild Autoradio und H Kennzeichen Micha aus Mainz 22.10.2017 15:28 (0)
- Re: zum Titelbild Autoradio und H Kennzeichen Micha aus Mainz 22.10.2017 13:33 (5)
- Re: zum Titelbild Autoradio und H Kennzeichen Dieter RL 23.10.2017 09:47 (4)
- Re: zum Titelbild Autoradio und H Kennzeichen Frank aus MTK 23.10.2017 15:46 (3)
- Re: zum Titelbild Autoradio und H Kennzeichen Micha aus Mainz 23.10.2017 16:52 (2)
- Re: zum Titelbild Autoradio und H Kennzeichen Dieter RL 23.10.2017 20:46 (1)
- Re: zum Titelbild Autoradio und H Kennzeichen Stefan Steinbauer 24.10.2017 20:37 (0)
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