Re: zum Titelbild Autoradio und H Kennzeichen


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Geschrieben von Micha aus Mainz am 22. Oktober 2017 13:33:18:

Als Antwort auf: Re: zum Titelbild Autoradio und H Kennzeichen geschrieben von Dieter RL am 22. Oktober 2017 12:42:59:

Hallo,
wesentlich ist heute die Oldtimer-Richtlinie von 7/2011. Sie wurde im Verkehrsblatt Heft 7/2011 Seite 257 als die neue Richtlinie für die Begutachtung von Oldtimern nach § 23 StVZO vom 6. April 2011 bekannt gegeben und wird seither angewendet, um eine weitgehend gleiche Prüfungsvoraussetungen zu schaffen.
Und dazu steht hier, unter
3.2.7.2. Radio und Unterhaltungs-/Kommunikations-Elektronik
Nur fachgerechter Einbau ohne wesentliche optische Veränderungen von Armaturenbrett und
Innenraum zulässig.
Ist doch eindeutig.
Gruß,
Gerald
Guten Tag, liebe Forumsfreunde!
Übrigens sieht mein Armaturenbrett mit dem Original-Mono-Radio aus 1978 jetzt doch etwas vollständiger aus! Man kann es aufgrund des Geräuschpegels meines CH-LT nur leider nur im Stand betreiben... ;-)
Wen die Schalter interessieren: Die untersten sind Arbeitsleuchte für die Plattform und Rundumleuchte für'n Abschlepper...Der Druckknopf dient der Betätigung der Scheibenwaschpumpe.(DAS Loch war, wie der "verhunzte" Radio-Auschnitt, auch schon!!!)
Viele Grüße
Dieter

Hallo Dieter,

so gaaaaanz vollständig / original ist das mit dem Radio leider noch nicht :-)
Es fehlt die Originalblende vom Armaturenbrett. Es war dort eine Blende verbaut, die genau wie das restliche Umfeld, silber war, genauso hoch gestanden hat wie das Umfeld, und in der war nur ein eckiges Mittelloch, in das genau jenes Blaupunktradio gepasst hat, und natürlich zwei runde Löcher für die Poteniometerachsen.

Gruß,
Micha



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