Re: zum Titelbild Auoradio und H Kennzeichen


WWW.LT-FORUM.DE - Der Treff für LT-Fahrer und Wohnmobilisten


Geschrieben von gr am 22. Oktober 2017 11:41:32:

Als Antwort auf: Re: zum Titelbild Auoradio und H Kennzeichen geschrieben von Olaf am 22. Oktober 2017 09:01:20:

Hallo,
wesentlich ist heute die Oldtimer-Richtlinie von 7/2011. Sie wurde im Verkehrsblatt Heft 7/2011 Seite 257 als die neue Richtlinie für die Begutachtung von Oldtimern nach § 23 StVZO vom 6. April 2011 bekannt gegeben und wird seither angewendet, um eine weitgehend gleiche Prüfungsvoraussetungen zu schaffen.

Und dazu steht hier, unter

3.2.7.2. Radio und Unterhaltungs-/Kommunikations-Elektronik
Nur fachgerechter Einbau ohne wesentliche optische Veränderungen von Armaturenbrett und
Innenraum zulässig.

Ist doch eindeutig.
Gruß,
Gerald



Antworten:


WWW.LT-FORUM.DE - Der Treff für LT-Fahrer und Wohnmobilisten