Re: Zulassung von Einsatzfahrzeugen; Wiki-Beitrag


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Geschrieben von Chris am 28. November 2014 10:23:41:

Als Antwort auf: Re: Zulassung von Einsatzfahrzeugen; Wiki-Beitrag geschrieben von Waldfahrer am 28. November 2014 08:01:39:

Servus Josef,

>+ die Kennzeichenbeleuchtung: Ebenfalls in R48 geregelt, aber eher schwammig:
>6.8 Beleuchtungseinrichtung für das hintere Kennzeichen (Regelung Nr. 4)
>6.8.2 Anzahl: Genügend, um die die Anbringungsstelle des Kennzeichenschildes auszuleuchten.
>6.8.3 Anbauschema: Derart, dass die Einrichtung die Anbringungsstelle des Kennzeichenschildes ausleuchtet.
>Da kann natürlich der eine Prüfer so der andere so sagen!

Nein, kann der Prüfer nicht. Das wäre der Fall, wenn es um eine Einzelabnahme für die Zulassung eines Fahrzeugs ging. Tut es aber nicht. Der LT als Serienfahrzeug hat für seine werksseitig verbauten Beleuchtungseinrichtungen eine Betriebserlaubnis, d.h. er erfüllt damit alle zum Zeitpunkt der Erstzulassung gültigen Zulassungsvorschriften, in dem Fall für ein Serienfahrzeug (was noch viel strenger ist als für eine Kleinserie oder Einzelabnahmen). Der Prüfer hat damit keinerlei Basis, die zusätzliche Nach- oder Umrüstung irgendwelcher Beleuchtungseinrichtungen zu verlangen.
Abgesehen davon ist auch die kleine Kennzeichenleuchte des LTs durchaus für die ausreichende Beleuchtung geeignet, vorausgesetzt, man hält sich an das alte Kennzeichenformat (Pizzablech). Klar, beim flachen breiten Kennzeichen funktioniert das nimmer so gut, wird aber allgemein geduldet - die meisten LTs fahren ja mittlerweile auch hinten mit dem flachen breiten Schild rum.

>+ Ladungssicherung: wie soll eine Ladung in einem leeren Kasten ohne Trennwand formschlüssig gesichert werden?

Durch variable Abtrennung des nicht beladenen Raums (z.B. Spreizstützen), durch Auffüllen des nicht beladenen Raums mit anderen "Formen" (Balken, Kisten etc.), durch volumenmäßige Vollbeladung bei leichten Gütern, oder weil die Ladung nicht mit Gurten zu sichern ist (Sand, Aushub).
Ich hab in meiner Zeit als Getränkefahrer den Lkw grundsätzlich von vorne nach hinten formschlüssig ausgeladen. Wenn Palettenplätze frei waren, dann mit Leerpaletten ausgelegt und ggf. von anderen Paletten rübergestapelt. Nur falls es gar zu wenig Paletten waren, dann mit Abtrennungen gearbeitet. Beim Ausliefern dann alle Lücken gleich wieder mit Leergut verschlossen.
Es ist wie gesagt nur meine Ansicht, und ich habe bislang zwei LTs zum Lkw umschlüsseln lassen, da hat keiner nach Zurrösen gefragt.

In diesem Zusammenhang fällt mir aber ein zusätzlicher Punkt ein: Der TüV Nord hat damals von mir verlangt, daß bei meinem LT35 mit Durchgang in der Trennwand der Durchgang auch durch eine mindestens halbhohe Abtrennvorrichtung versperrt wird (die aber entfernbar sein darf, um tatsächlich durchgehen zu können). Es gab damals laut Katalog den LT als Lkw auch komplett ohne Trennwand, allerdings hat sich der Prüfer bei der nachträglichen Änderung der Fahrzeugart von SoKfz Werkstattwagen auf Lkw an die aktuell geltenden Vorschriften bzgl. Lkws gehalten, wo offene Trennwände so nicht mehr zulässig sind.

Gruß Chris



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