Re: Zulassung von Einsatzfahrzeugen; Wiki-Beitrag
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Geschrieben von robert da am 28. November 2014 18:30:12:
Als Antwort auf: Re: Zulassung von Einsatzfahrzeugen; Wiki-Beitrag geschrieben von Waldfahrer am 28. November 2014 13:02:13:
>z.B. diesen "Leckerbissen":
>R48/5.22: Mit Ausnahme von Rückstrahlern gilt eine Leuchte, auch wenn sie ein Genehmigungszeichen trägt, als nicht vorhanden, wenn sie nicht durch einfaches Einsetzen einer Lichtquelle und/oder einer Sicherung in Betrieb gesetzt werden kann.
>Demnach kann man sogar mit Blaulicht drauf fahren, wenn man das Kabel durchzwickt, denn das ist ja gar nicht da :-))
>Andere wieder behaupten, was da ist, muß funktionieren :-/
>Gruß Josef Auf Grundlage dieses "Leckerbissens" fahre ich meine Feuerwehr mit offensichtlichem Blaulicht spazieren.
Die Definition für den Tüv ist alle Jahre wieder auch immer die Gleiche: Was verbaut ist, muss funktionieren. Aber dank der EU ist das Blaulicht (ohne Birne und Kabel) nicht verbaut - somit muss es auch nicht funktionieren - somit ist es auch nicht verboten damit rum zu fahren ;)
Allerdings hab ich auch alle zwei Jahre wieder eben genau diese Diskussion und hab nun auch im Tüvbericht stehen, dass ich auf öffentlichen Strassen die Blaulichter abdecken muss.. Papier ist geduldig.. :)Ebenso ist es absolut Problemlos, dass ich mit "Dorfwappen" und der Aufschrift "Freiwillige Feuerwehr .." rumfahre - da hat aber auch noch nie jemand was gesagt.
Verboten ist nur die moderne "selbstleuchtende" Farbgestaltung in diesem fiesen leuchtrotorange a la Tagesleuchtrot oder ~Gelb.. das müsste theoretisch überstrichen werden. praktisch seh ich aber auch immer wieder Fahrzeuge die privat damit rumfahren..
Grüße, Robert
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