Re: Zulassung von Einsatzfahrzeugen; Wiki-Beitrag
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Geschrieben von Chris am 28. November 2014 12:41:16:
Als Antwort auf: Re: Zulassung von Einsatzfahrzeugen; Wiki-Beitrag geschrieben von Waldfahrer am 28. November 2014 10:49:10:
Servus Josef,
>Das bringt mich auf den Gedanken, dass es bei mir diesbezüglich doch eine Neuabnahme war, weil im alten Typenschein als Auflage ein zweizeiliges Kennzeichen drin war und ich das auf einzeilig ändern mußte, um den LT auf Wechselkennzeichen mit meinem "Kleinen" betreiben zu können.
>Werde ich als Sonderfall so ins Wiki schreiben! vorsicht mit den Begriffen. Wenn ich von einer Einzelzulassung spreche, heißt das, das Fahrzeug würde nicht als VW LT unter dessen Serienbetriebserlaubnis zugelassen, sondern tatsächlich als neues Fahrzeug, mit neuer FG-Nummer, so wie das bei den Sülzer-LTs z.B. gemacht wurde. Wenn du nur ein paar technische Änderungen machst, die über die BE von VW hinausgehen, werden die halt extra eingetragen und gut ist, dabei bleibt aber die BE grundsätzlich bestehen. Es ist beim LT in den Papieren nirgends vermerkt, daß man zweizeilige Kennzeichen braucht, was allerdings Inhalt der BE ist, weiß ich nicht im Detail. Ich bin nach wie vor überzeugt, daß dich dein Prüfer unberechtigerweise getriezt hat.
>>Es ist wie gesagt nur meine Ansicht, und ich habe bislang zwei LTs zum Lkw umschlüsseln lassen, da hat keiner nach Zurrösen gefragt.
>Ich habe mich dabei hauptsächlich auf die Umschlüsselung auf M1 bezogen, wo eben hinten ein relativ großer Laderaum, ohne Trennwände verbleibt. Das ist aber nicht logisch, wozu sollte ein M1 = Pkw zwangsläufig Zurrösen brauchen? Wer sagt, daß man damit überhaupt Ladung transportieren müssen kann?
>>In diesem Zusammenhang fällt mir aber ein zusätzlicher Punkt ein: Der TüV Nord hat damals von mir verlangt, daß bei meinem LT35 mit Durchgang in der Trennwand der Durchgang auch durch eine mindestens halbhohe Abtrennvorrichtung versperrt wird (die aber entfernbar sein darf, um tatsächlich durchgehen zu können). Es gab damals laut Katalog den LT als Lkw auch komplett ohne Trennwand, allerdings hat sich der Prüfer bei der nachträglichen Änderung der Fahrzeugart von SoKfz Werkstattwagen auf Lkw an die aktuell geltenden Vorschriften bzgl. Lkws gehalten, wo offene Trennwände so nicht mehr zulässig sind.
>Obiges erscheint mir plausibel bei Umschlüsselung auf N1!
>Schön langsam wird eine Seminararbeit draus ;-) Ja, da hast du dir was angetan :-). Das Problem wird dabei bleiben, daß sich nur ein Teil dieser Kriterien tatsächlich mit entsprechenden Richtlinien hinterlegen lässt, der Rest bleibt Erfahrungswert und Ermessensspielraum von TÜV-Prüfern und (zumindest in D) dem Finanzamt.
Gruß Chris
- Re: Zulassung von Einsatzfahrzeugen; Wiki-Beitrag Waldfahrer 28.11.2014 13:02 (1)
- Re: Zulassung von Einsatzfahrzeugen; Wiki-Beitrag robert da 28.11.2014 18:30 (0)
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