Re: Handbremse - Unfallgefahr? beseitigen?


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Geschrieben von Chris am 05. November 2019 21:28:52:

Als Antwort auf: Re: Handbremse - Unfallgefahr? beseitigen? geschrieben von LockX am 03. November 2019 15:45:27:

Servus Manfred,

Wenn wiederholt zu starke Handkraft angewendet werden muss
"zu stark" setzt die Existenz einer Obergrenze voraus. Diese Existenz aber bestreitest Du unten.

falsch. Wie schon gesagt wurde, ist die beim Test der Bremse aufzubringende Handkraft definiert. Mehr Handkraft ist für die Betätigung nicht notwendig und daher zu stark. Bei dieser Kraft muss auch die ausreichende Bremswirkung anliegen. Tut sie das wegen Verschleiß und schlechter Wartung nicht, ist es nicht die vom Hersteller vorgesehene Lösung, mehr Kraft am Bremshebel anzuwenden.
Was man mehr an Kraft anwendet, kann als Mißbrauch angesehen werden. Es ist bei vielen Fahrzeugen möglich, die Bedienelemente wie den Handbremshebel durch zu viel Kraft zu beschädigen. Das heißt noch lange nicht, daß sie nicht ausreichend ausgelegt sind.

"muss" ist zu ersetzen durch "wird". Denn es kommt nur auf das Ob an, nicht auf den Grund.
Eine Vermieterin von Wohnmobilen mit waagrechtem Hof sagte mir, bei der Rückgabe von Mietfahrzeugen prüfe sie immer, ob sie die Handbremse lösen kann. Denn am Anfang habe sie oft Kfz-Mechaniker in der Nachbarschaft bitten müssen, das zu tun.
lässt das auf einen schlechten Wartungszustand der hinteren Bremsen schließen. [u.s.w.]
Nein: es kommt nur auf das Ob an, nicht auf den Grund, z.B. vorbenannte Gedankenlosigkeit.

Siehe Mißbrauch. Wenn jemand zu blöd ist, ein Fahrzeug richtig zu bedienen, geht es kaputt.

LockX schrieb: In den Normen fand ich ... nicht die Handkraft, die beim Test der Bremse auf Bruch aufgebracht werden muss.
Das ist klar. Vorgeschrieben ist die Kraft, bei der es halten soll, nicht die Kraft, bei der es versagen darf. Notwendige Sicherheiten müssen bei ersterem schon berücksichtigt werden in der Auslegung, deswegen ist die Vorgabe von zweiterem hinfällig.
Das halte ich für unzutreffend.
Bei der ergonomischen Auslegung von Kfz werden meist Perzentile, oft 5%, verwendet, z.B. der Verstellbereich des Sitzes:
er muss für die 95% größten Frauen und die 95% kleinsten Männer passen; übrige 5% (z.B. Frauen bis 157 und Männer ab 190 cm) müssen Einbußen hinnehmen; daher ist für 2,5% aller Fahrer der kleinste Abstand zu groß und für 2,5% der größte Abstand zu klein. Dabei hat die untere Grenze (in einem Land) NICHTS zu tun mit der oberen Grenze.
So muss es auch bei Bremsen sein - meine ich. Dort muss, da es nicht "nur" um Komfort geht, sondern um Leben, ein weiterer Bereich gelten.
Die Obergrenze beim Test der Bremse auf Bremsen ist (wohl) 400 oder 600 N. Frauen, die das nicht schaffen, können die Kfz halt nicht fahren.
Die Untergrenze beim Test der Bremse auf Bruch muss so sein, dass fast kein Mann -auch in der Unfallsituation- die Bremse zerstört. Der "body built Bill", der bei der Sortierung der Männer nach Handkraft zum stärksten 1% gehört, hat es "intus", dass er seine Kraft drosseln muss, ... oder Pech gehabt.

Nun, das mag deine Meinung sein, muss aber noch lange nichts mit der Realität oder geltenden Vorschriften zu tun haben. Insbesondere das Thema "Unfallsituation" ist kein Auslegungskriterium. Das gilt z.B. auch für das Thema Ladunssicherung. Die Ladung muss so gesichert sein, daß ein Unfall durch Verschieben oder Verlust der Ladung vermieden wird. Sie muss und kann aber nie so gesichert sein, daß sie auch bei einem Unfall an Ort und Stelle bleibt. Genauso werden diverse Fahrzeugteile darauf ausgelegt, nur im normalen Fahrbetrieb zu halten, aber in Unfallsituationen erlaubter oder sogar gewollter Weise zu versagen.

Die (rechnerische) Bruchgrenze der z-gebogenen 6-(oder 5-)mm-Stange ist geradezu abartig niedrig.
Diese Stelle steht im krassen Gegensatz zur Bemessung des Bremshebellagers, bei dem die Kraft ca. 15% kleiner ist.

Die genauen Hintergründe der Auslegung sind uns nicht bekannt. Allgemein kann man sagen, daß in den 70er Jahren nur wenig im Detail berechnet wurde und sehr viel "Daumen mal Pi" und/oder durch Erprobung ausgelegt wurde. Kurz gesagt, die Dimensionierung ist mindestens ausreichend zur Erfüllung der gesetzlichen und selbst gesetzten Anforderungen, oft aber auch noch zu großzügig bemessen. Was im Test gehalten hat, wurde so verbaut.

Gruß Chris



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