Re: Handbremse - Unfallgefahr? beseitigen?


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Geschrieben von LockX am 08. November 2019 01:02:38:

Als Antwort auf: Re: Handbremse - Unfallgefahr? beseitigen? geschrieben von Chris am 07. November 2019 22:23:30:

Hallo, Chris!

Frage: Was soll das Besondere sein an der Kfz-Entwicklung?
man merkt an deinen Beiträgen schon sehr deutlich, daß du rein an der Theorie hängst und dir die Praxis am und ums Kfz fehlt. Das gilt auch für Hintergründe und Auslegungskriterien, die im Kfz-Bau einen Einfluss auf die Entwicklung haben und die nicht unmittelbar nur auf Gesetzen der Mechanik, Physik oder gesetzlichen Vorgaben basieren.

"nicht unmittelbar nur" heißt "Auslegungskriterien ... im Kfz-Bau [unterliegen] "Gesetzen der Mechanik, Physik oder gesetzlichen Vorgaben".
Und so ist es auch richtig. Denn sonst sind die Kfz-Bauer nicht besser als die von Micha aus Mainz kritisierten Bastler.

Frage: Was veranlasst Dich zu "mal wieder"?
Ich denke das weißt du. Oder du merkst es gar nicht mehr. Egal.

Ich weiß es nicht. Mit "Egal" bin ich einverstanden.

Frage: Was veranlasst Dich zu "vermeintlichen großen" Fehler?
Nun, nachgewiesen wurde der [1] Fehler noch nicht. Das ist ohne [2] Detailkenntnis des Bauteils (z.B. dessen [3] Zugfestigkeit) gar nicht möglich. Auch vermisse ich die Schadensanalyse zu dem anscheinend so [4] häufig versagenden Bauteil. [5] Wo versagen die Teile? [6] Welche Verschleißerscheinungen sind dabei ggf. erkennbar? Hat das nicht stattgefunden, oder habe ich das einfach überlesen, weil ich ein paar Wochen nicht im Forum war?

[1] Die Frage bezog sich auf "vermeintlichen großen". Diese Formulierung unterstellt, dass es allenfalls um einen kleinen Fehler gehe.
[2] Viele Details hat ein so einfaches Bauteil und erst Recht dessen kritischer Abschnitt, nämlich der Z-Bereich, nicht gerade.
[3] Die Zugfestigkeit war von Dir (!) genannt und als VW-unüblich gering bezeichnet worden.
[4] "häufig versagend" ist relativ zu sehen und zu unkritisch. Denn "gelegentlich" (0,1 bis 1 von 100 in Beipackzetteln) wäre schon zuviel.
[5] Die Bauteile versagen bei der 1. Biegung des z, also am Übergang vom geraden Bereich in den kurzen Abschnitt rechtwinklig dazu.
[6] Man kann (a) Verschleißerscheinungen erwägen und untersuchen oder (b) Original-Neuteile berechnen und ggf. zerstörend prüfen.

Problem vor allem bei (b) ist, die Bemessungskraft zu bestimmen - falls Du Recht hast und der Wert bisher dem Kfz-Bauern überlassen wurde.
.
Frage: Wann endet die Haftung des Herstellers für Konstruktionsfehler?
Wie gesagt, ein Konstruktionsfehler ist bislang nicht nachgewiesen worden.

Die Frage ist unabhängig vom hiesigen Ob eines Fehlers. Anlass war Dein Verjährungs-ähnlicher Hinweis auf die Zeit seit Produktionsende.

Vortrag: Ob das KBA wartet oder nicht, spielt kein Rolle. Denn wenn der Vorhalt offensichtlich unbegründet ist, ist das schnell festgestellt.
Angenommen ... müsste praktisch die Betriebserlaubnis für alle eure LTs erlöschen und keine dürfte mehr damit fahren. Das ganze so lange, bis ggf. neues noch zu definierendes Bremsgestänge nachgerüstet wird.

Die Handlungs-Richtlinien des KBA kenne ich nicht. Ein "noch zu definierendes Bremsgestänge" ist wirklich gar kein Problem:
festeres Material und Gabelkopf ergeben 3-fache Bruchkraft; sie können binnen 3 Tagen ab Stilllegungs-Androhung eingebaut werden.

Würde dich das [Erlöschen der Betriebserlaubnis samt einem Fahrverbot] glücklich machen?

Beim KBA geht es gewiss nicht darum, mich glücklich zu machen. Worum es geht, zeigt u.a. meine Email, die ich im Forum angeboten hatte.

Ist das dein Ziel?

Ziel ist, etwaige Lebensgefahr für LT-FahrerInnen, ihre MitfahrerInnen und unbeteiligte Dritte auszuschließen und dazu ggf. zu beheben.

Mein eigener LT wäre zum Glück nicht betroffen, da er unter ganz anderer Betriebserlaubnis läuft. Da bin ich wirklich froh.

Ich wäre dennoch nicht froh. Denn andere "LT-FahrerInnen, ihre MitfahrerInnen und unbeteiligte Dritte" sind mir nicht egal.
Ich nehme an, dass Du das nicht so gemeint hast.

Vortrag: Deinen Vortrag zur Sicherheit (= Versagens-Last/Ist-Last) ... Deinen Vortrag zum Missbrauch der Handbremse ...
Ich halte hier keine Vorträge.

"Vortrag" (stets Singular) ist eine übliche, -anders als z.B. "Behauptung"- bewusst neutrale Bezeichnung jeglicher Äußerung.

interessante Infos zur Zugstange bekommen und werde das mal in Ruhe durchrechnen. Wann ich dazu komme, ist aber noch offen.

Verschleißerscheinungen sind oben genannt, aber in den Infos wohl nicht enthalten.
Die Berechnung der Zugstange ist sehr einfach, weil das anzunehmende statische System sozusagen "genormt" ist:
- runder Querschnitt wird durch Zugkraft und Biegemoment beansprucht,
- Biegemoment ist das Produkt von Zugkraft und Hebelarm,
- Hebelarm ist der Abstand von der Mitte der geraden Zugstange bis zur Mitte des Auflagers, hier der Umlenkhebel-Bohrung.
Diese Berechnung machen einige andere Forenuser oder ich binnen 5 Minuten.

Gruß
Manfred



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