Re: Hilfe TÜV Standheizung und AHK


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Geschrieben von Till am 11. Mai 2004 14:05:05:

Als Antwort auf: Re: Hilfe TÜV Standheizung und AHK geschrieben von Frank aus MTK am 11. Mai 2004 13:40:36:

>Hallo Till,
>bei neueren Fahrzeugen braucht die Anhängerkupplung nicht eingetragen werden, da die AKHs meist schon einen Typgenehmigung nach EG94/20 haben.
>Beim LT dürfte das nicht der Fall sein.
>Also Eintragungspflichtig.
>Die Standheizung ist normalerweise mit einer Prüfnummer z.B S177 im Brief/Schein eingetragen.
>Zur Eintragung benötigt man die entsprechenden Unterlagen ABE der Hersteller.
>Die Brennkammer der Heizung darf nicht älter als zehn Jahre sein.
>Gruß
>Frank
Hallo Frank,
in meinem Brief steht unter Ziffer 27 das Prüfzeichen der AHK, und unter Bemerkungen ist der Bock eingetragen. Eine Eintragung für die Standheizung konnte ich nicht erkennen. Gilt die Eintragungspflicht auch, wenn die Heizung zum Neufahrzeug gehörte? In den 18 Jahren seines Wohnmobillebens sollte doch schon öfter eine TÜV-Abnahme erfolgt sein. Ich verstehe nicht, wieso das jetzt erstmals stört.

Gruß
Till




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