Re: Hilfe TÜV Standheizung Frage an alle Sven Hedins !!


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Geschrieben von Frank aus MTK am 11. Mai 2004 15:02:29:

Als Antwort auf: Re: Hilfe TÜV Standheizung und AHK geschrieben von Till am 11. Mai 2004 14:05:05:

>>Hallo Till,
>>bei neueren Fahrzeugen braucht die Anhängerkupplung nicht eingetragen werden, da die AKHs meist schon einen Typgenehmigung nach EG94/20 haben.
>>Beim LT dürfte das nicht der Fall sein.
>>Also Eintragungspflichtig.
>>Die Standheizung ist normalerweise mit einer Prüfnummer z.B S177 im Brief/Schein eingetragen.
>>Zur Eintragung benötigt man die entsprechenden Unterlagen ABE der Hersteller.
>>Die Brennkammer der Heizung darf nicht älter als zehn Jahre sein.
>>Gruß
>>Frank
>Hallo Frank,
>in meinem Brief steht unter Ziffer 27 das Prüfzeichen der AHK, und unter Bemerkungen ist der Bock eingetragen. Eine Eintragung für die Standheizung konnte ich nicht erkennen. Gilt die Eintragungspflicht auch, wenn die Heizung zum Neufahrzeug gehörte? In den 18 Jahren seines Wohnmobillebens sollte doch schon öfter eine TÜV-Abnahme erfolgt sein. Ich verstehe nicht, wieso das jetzt erstmals stört.
>Gruß
>Till


Hallo Till,

das mit der Standheizung möchte ich mal an die Sven Hedin Fraktion weitergeben.
Ist eine Eberspächer Zusatzheizung oder eine Gasheizung Truma oder noch die alte Gastherme?
Bei mir sind auf jedenfall beide Zusatzheizungen (Eberspächer D2L und Truma SW2000) anläßlich der Abnahme zum Wohnmobil 1991 eingetragen worden. Die D2L war auch vorher schon eingetragen.

Was die AHK betrifft, sieht das doch gut aus
Mein LT ist BJ 86 mit werkseitiger AHK.
Eintrag im Brief und Schein:
Ziffer 27 Prüfziffer: F3367
Ziffer 33 Bemerkungen: ZIFF.27;M.M.ANH.-BOCK F3413
Vergleich eventuell mal die Nummern auf der AHK mit dem Schein.

Gruß
Frank





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