Re: Hilfe TÜV Standheizung und AHK


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Geschrieben von Frank aus MTK am 11. Mai 2004 13:40:36:

Als Antwort auf: Hilfe TÜV Standheizung und AHK geschrieben von Till am 11. Mai 2004 12:58:51:

>Hallo,
>ich brauche dringend Hilfe zum Thema AHK und Standheizung. Ich habe einen Sven Hedin, Baujahr 1986, der in KH zu Inspektion und TÜV in der Werkstatt war. Laut TÜV-Prüfer seien AHK und Standheizung nicht eingetragen. Das Auto ist ein original Westfalia-Ausbau, seit 1986 und hat in diesem Zustand schon einige TÜV-Prüfungen bestanden. Wie muß die Eintragung aussehen? Ich besitze einen nagelneuen PKW, auch mit AHK und kann da im Brief auch keinen Hinweis finden. Kommt der nach 3 Jahren auch nicht über den TÜV? :-)
>Gruß
>Till

Hallo Till,

bei neueren Fahrzeugen braucht die Anhängerkupplung nicht eingetragen werden, da die AKHs meist schon einen Typgenehmigung nach EG94/20 haben.
Beim LT dürfte das nicht der Fall sein.
Also Eintragungspflichtig.
Die Standheizung ist normalerweise mit einer Prüfnummer z.B S177 im Brief/Schein eingetragen.
Zur Eintragung benötigt man die entsprechenden Unterlagen ABE der Hersteller.
Die Brennkammer der Heizung darf nicht älter als zehn Jahre sein.

Gruß
Frank





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