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TüV - Plakette, Voraussetzungen im Zusammenhang mit dem DVGW Arbeitsblatt G 607
DVGW Arbeitsblatt G 607 (auszugweise Änderungen)
ist für den TÜV bindend(!!!) und ist in wesentlichen Punkten (2010) geändert worden!!
Die Prüfstellen sind angewiesen danach zu verfahren.
Das Arbeitsblatt bestimmt den Betrieb und die Wiederholungsprüfungen für privat genutzte Fahrzeuge.
Eine Kopie kann hier nicht eingestellt (Copyright) .Man kann dieses Arbeitsblatt aber käuflich erwerben!
Hier die wichtigsten Punkte daraus:
Gasanlagenprüfung
1. Flüssiggasanlagen in Reisemobilen sind alle 2 Jahre von einem zugelassenen Sachkundigen zu überprüfen, da sonst die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges erlischt.
2. Der Halter / Eigentümer des Fahrzeuges ist zur Einhaltung der Prüftermine verpflichtet.
Dies gilt ebenfalls für Fahrzeuge, die nicht zum öffentlichen Verkehr zugelassen sind (z.B. auf Campingplätzen etc.).
3. Die Gasprüfung muss vor der HU gemacht werden.
4. nach der bestandenen Gasprüfung , wird dies in dem Prüfungsbuch dokumentiert und danach eine Plakette erteilt.
5. Der Eintrag im Prüfungsbuch ist eindeutig der GÜLTIGKEITS-Zeitraum zu ersehen! Z. B. 21.APRIL 2011 bis 20.April 2013.
Danach ist die Gasprüfung in diesem Beispiel ungültig!!
Im Gas-Prüfungsbuch sind alle zugelassenen Gasgeräte eingetragen. Nicht eingetragene Geräte führen zur Aufhebung der Betriebserlaubnis des LT und Verlust des Versicherungsschutzes.
Ein Neues bekommt man bei den Prüfungsstellen.
6. Liegt sie dem „TÜV-Prüfer“ nicht vor, ist das beim Wohnmobil ein erheblicher Mangel; somit darf er KEINE Plakette erteilen.
7. Der erhebliche Mangel erklärt sich dadurch, dass sich Personen im direkten Einflussbereich der Gasanlage gefährdet sind. Bei Wohnwagen gilt das nicht; hier spricht man nur von einem leichten Mangel (Plakette wird erteilt).
Dichtigkeits- und Druckprüfung
1. Die Druckprüfung mit 150 mbar bleibt, wie bisher, erhalten.
2. Der zulässige Druckabfall beträgt max. 10 mbar bei einem Prüfvolumen von mindestens 700 cm³.
3. Im Flaschenkasten muss ein Hinweis sein , ob die Anlage mit 50 mb oder 30 mb betrieben wird
4. Gleiches gilt für die Absperrhähne für die einzelnen Geräte (am Flaschenkasten)
5. Ein gemischtes System mit“ 50 mb zu 30 mb (mit Druckreduzierungsventil) –Geräten“ ist nur bei bereits eingetragenen Anlagen erlaubt
Informationen über Gasflaschen und Druckregler gibt es "hier".
Austausch der Regelgeräte
1. Druckregelgeräte und
2. Schlauchleitungen sind spätestens 10 Jahre nach Herstellung!!!!! gegen Neue auszutauschen.
Hinweis
Beim Neukauf muss man also auf des Herstellerdatum des Reglers(aufgedruckt) achten
Maßnahmen vor der Fahrt
1. Die Flaschenventile müssen dicht geschlossen sein.
2. Druckminderer müssen entfernt sein
3. Das Flaschenventil muss während des Transports durch Flaschenkappen geschützt sein.
4. Die original mitgelieferte Verschlussmuttern bei entsprechenden Gasflaschen müssen auf den Ventilanschluss aufgeschraubt sein.
5. Gasflaschen müssen gesichert sein (z. B. Umkippen u. ä.)
Inwieweit ausgerüstete Anlagen z. B. mit Schlauchbruchsicherungen (z. B. von Truma) hiervon ausgenommen sind, war nicht in Erfahrung zu bringen
Verwarnungsgelder
Gasanlage
-Gasanlage während der Fahrt nicht deaktiviert (s. o.) 250.- €
TüV-Überschreitung
1. zwei bis vier Monate 15.- €
2. vier bis acht Monate 25.- €
3. über 8 Monate 40.- € UND zwei Punkte in Flensburg
Hinweis zur HU
Angemeldete Fahrzeuge (Steuer und Versicherung immer bezahlt) können jederzeit eine normale HU durchführen lassen; eine „Erstabnahme“ ist nicht mehr erforderlich
Hinweis zur Gültigkeit
Die Plakette gilt vom Vorführungszeitpunkt plus 2 Jahre. Es wird nur der normale Preis für die HU berechnet, auch wenn die letzte HU-Prüfung , z. B. 6 Jahre zurück liegt.
AU und vorherige Gasprüfung sind selbstverständlich vorher durchzuführen.