Re: Karmann Missouri


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Geschrieben von Klaus am 06. September 2000 19:30:42:

Als Antwort auf: Re: Karmann Missouri geschrieben von Stefan Schader am 05. September 2000 23:46:19:

Moin ;-)

>Mit dem Auflasten ist das auch so eine Sache.

Allerdings. VW gibt keine Freigaben für Auflastungen des LT2.

> Über 3,5t gelten halt dann für ein solches WoMo die gleichen Vorschriften wie für einen LKW:

Nicht ganz, denn es soll ja kein LKW, sondern ein Sonder-Kfz-Wohnmobil sein, wenn ich nicht daneben liege.

> Durchfahrt- und Ferienfahrverbote

Gelten für LKW, nicht für Sonderkfz-WoMo

> Steuer und Versicherung entsprechen der eines LKWs

Steuer stimmt, über 3500kg gelten zudem andere Geräuschvorschriften als darunter, die Versicherung ist aber nicht mit der eines Transporters / LKW identisch.

mfG
K.R.





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