Re: Karmann Missouri


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Geschrieben von Stefan Schader am 09. September 2000 15:33:30:

Als Antwort auf: Re: Karmann Missouri geschrieben von Klaus am 06. September 2000 19:30:42:

Das mit dem Unterschied LKW und WoMo gilt leider nur für die Versicherung und die Lenkzeiten!
Ansonsten sind gemäß europäischer Harmonisierung alle "Nutzfahrzeuge" über 3,49t gleich zu betrachten. Ein solches Nutzfahrzeuge ist auch ein WoMo. Deshalb gelten jetzt für WoMos die gleichen Regeln wie für LKWs:
TÜV, Geschwindigkeiten, Fahrverbote und Anhängerbetrieb! Da nutzt die Eintragung WoMo überhaupt nichts! Ich mußte das leider auch auf die harte Tour mit "Bußgeld" und "Punkten" lernen!

>Moin ;-)
>>Mit dem Auflasten ist das auch so eine Sache.
>Allerdings. VW gibt keine Freigaben für Auflastungen des LT2.
>> Über 3,5t gelten halt dann für ein solches WoMo die gleichen Vorschriften wie für einen LKW:
>Nicht ganz, denn es soll ja kein LKW, sondern ein Sonder-Kfz-Wohnmobil sein, wenn ich nicht daneben liege.
>> Durchfahrt- und Ferienfahrverbote
>Gelten für LKW, nicht für Sonderkfz-WoMo
>> Steuer und Versicherung entsprechen der eines LKWs
>Steuer stimmt, über 3500kg gelten zudem andere Geräuschvorschriften als darunter, die Versicherung ist aber nicht mit der eines Transporters / LKW identisch.
>mfG
>K.R.





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