Klärung der H-Kennzeichen-Kompatibilität


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Geschrieben von LockX am 11. März 2018 17:43:10:

Als Antwort auf: Re: Schnellinfo nennt gtue-oldtimerservice.de, dort viele Nachweise geschrieben von Christian aus Ro am 11. März 2018 14:44:21:

Hallo, Christian!

Ich weiß jetzt nicht mehr wie oft ich es hier schon erklären soll... Das was du vor hast, ist nicht H-zulassungsfähig.

Das kläre ich beim Kraftfahrzeugbundesamt (KBA), das gemäß § 7 Abs. 1 Informationsfreiheitsgesetz für den Arbeitskreis Erfahrungsaustausch (AKE) der Prüfinstitutionen (PI) zuständig ist. Denn eine Adresse des AKE ist nirgends erhältlich, weder beim www.qmev.de, dem alle wichtigen PI angehören, noch bei der Fachabteilung des KBA.

Gruß
Manfred



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