Re: Erfahrungsbericht zu´nexen roadian ct8´ Reifen


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Geschrieben von Thomas aus Bielefeld am 14. Februar 2018 07:50:41:

Als Antwort auf: Re: Erfahrungsbericht zu´nexen roadian ct8´ Reifen geschrieben von Chris am 13. Februar 2018 21:42:40:

Servus Malte,
Das bedeutet also ich muss das beim TüV noch nicht einmal erwähnen, oder soll ich drauf achten, dass sie es mir in den Schein nachtragen? Ist es nicht verboten mit Reifen zu fahren, die nicht im Schein stehen?
nein, es ist nicht verboten. Entscheidend ist, daß es eine Freigabe für die Reifengröße gibt, und die solltest du dabei haben und vorweisen können. Nicht nur beim TÜV, sondern auch bei einer Verkehrskontrolle. Also Freigabe von VW ausdrucken, ins Handschuhfach legen und gut ist.
Gruß Chris
Moin Chris,
Weißt du ob das auch für die "kleinen" zwillingsbereifte gilt?also 35er.
LG
Thomas



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