Ablastung (F.1) im Jahre 2025, LKW Maut
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Geschrieben von Sebastian aus der nähe von Mainz am 14. August 2025 16:19:11:
Hallo,
ich habe meinen LT50 auf 3,5t (F.2) ablasten lassen, dass ich ihn mit B Fahren kann.
Jedoch nimmt das einen nicht von der LKW Maut aus, da F.1 immernoch über 3,5t ist!
H nimmt einen zwar wieder aus, aber das hält vorraussichtlich auch nicht ewig!Daher möchte ich auch F.1 ablasten und habe ich schon einiges probiert:
Ich habe die Prüforganisationen gefragt, mit dem Ergebnis "geht nicht" und auf weiteres Nachfragen "die Deutschlandweite Richtlinie wobei F.1 bei der Ablastung von F.2 auch angepasst wurde, wurde zurückgezogen" als Antwort bekommen.
Einsehen kann man hierzu jedoch nichts, für weiteres müsste ich mich an die Zulassungsstellen wenden.
Diese sind vollkommen überfordert und irgendwann hatte ich glück und bekam die Rückmeldung, dass der "Bund-Länder-Fachausschuss Technisches Kraftfahrwesen am 3. Februar 2025" eine Änderung beschlossen hätte.
Leider kann mir keiner sagen was da beschlossen wurde. Weiß jemand wo man so etwas einsehen kann?
Es gibt Archive aber da ist nix aktuelles abrufbar. 1 2
Wenn man dem "Verein" schreibt bekommt man (über einen Monat später / immerhin) die Rückmeldung, dass diese keine Informationen ausgeben.Ohne Witz, soll man die Informationen einklagen?!
Parallel bin noch in Abstimmung mit VW Nutzfahrzeuge bezüglich einer Ablastung von F.1 mit technischer Änderung!
Aber da tut sich auch nicht wirkich was...
Habt Ihr da noch Ideen wie man das weiter angehen könnte? Oldtimer werde ich sowieso anstreben aber darauf verlassen das der Oldtimerstatus "ewig" Vorteile bringt kann man sich nicht.
MfG Sebastian
- Re: Ablastung (F.1) im Jahre 2025, LKW Maut Bernhard aus Weinheim 14.08.2025 17:07 (2)
- Thema Führerschein Sebastian 15.08.2025 08:35 (1)
- Re: Thema Führerschein Marius-HH 17.08.2025 10:51 (0)
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