Re: Hier der Link zu Truma
WWW.LT-FORUM.DE - Der Treff für LT-Fahrer und Wohnmobilisten
Geschrieben von kaperei aus Kassel am 04. Juni 2024 15:29:41:
Als Antwort auf: Hier der Link zu Truma geschrieben von Stefan aus Middlfranngn am 04. Juni 2024 14:32:51:
Also, nach meinem Kenntnisstand müssen lediglich die Luftstandheizungen nach 10 Jahren raus, bzw. deren Brennkammer erneuert werden.
Die Truma-Heizungen betrifft das nicht.
Gruß... Stefan
https://serviceblog.truma.com/de/2023/02/09/waermetauscher-austauschpflicht-nach-30-jahren/
Zitat aus dem Artikel:
Für Truma Flüssiggasheizungen und Abgasrohre besteht die Regelung ausschließlich für Kraftfahrzeuge, die gemäß der TA 27 (technische Anforderung) vom 19. März 1993 bis 31.12.2005 eine Bauartgenehmigung erhalten haben.
Bestandsschutz besteht für Heizungen, die bereits vor diesem Zeitraum gefertigt wurden und störungsfrei funktionieren.
Hallo Kollegen,bei meinem Distance Wide, Bj, 94 habe ich kürzlich wegen der 30 Jahre-Regelung die Heizung wechseln lassen. Jetzt habe ich die Trumatic S3004 einschließlich neuem Abgasrohr und Gasregler auf 30mBar. Die übrigen Geräte laufen weiterhin mit 50mBar. Der Spass hat einschließlich Montage und Gasprüfung 1931€ gekostet. Bei der anschließenden HU hat der Umbau den Prüfer überhaupt nicht interessiert. Der Boiler muß nicht nach 30 Jahren getauscht werden. Hier besteht wohl keine Gefahr, das Abgase in den Wohnraum gelangen können, was bei der Heizung bei defekter Brennkammer theoretisch passieren könnte.
Für die alte ausgebaute und funktionsfähige Heizung gabs in der Bucht noch 220€- ein kleines Trostpflaster! Z.B.in Wohnwagen dürfen diese Heizungen bis zum St. Nimmerleinstag betrieben werden.
Gruß aus Kassel
WWW.LT-FORUM.DE - Der Treff für LT-Fahrer und Wohnmobilisten