Hier der Link zu Truma


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Geschrieben von Stefan aus Middlfranngn am 04. Juni 2024 14:32:51:

Als Antwort auf: Re: Heizungstausch nach 30 Jahren am Karmann DWG geschrieben von Stefan aus Middlfranngn am 04. Juni 2024 14:17:33:

Also, nach meinem Kenntnisstand müssen lediglich die Luftstandheizungen nach 10 Jahren raus, bzw. deren Brennkammer erneuert werden.
Die Truma-Heizungen betrifft das nicht.
Gruß... Stefan

https://serviceblog.truma.com/de/2023/02/09/waermetauscher-austauschpflicht-nach-30-jahren/

Zitat aus dem Artikel:

Für Truma Flüssiggasheizungen und Abgasrohre besteht die Regelung ausschließlich für Kraftfahrzeuge, die gemäß der TA 27 (technische Anforderung) vom 19. März 1993 bis 31.12.2005 eine Bauartgenehmigung erhalten haben.
Bestandsschutz besteht für Heizungen, die bereits vor diesem Zeitraum gefertigt wurden und störungsfrei funktionieren.



Antworten:


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