Re: Reifengröße und sonstige TÜV-Mängel
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Geschrieben von Chris am 22. Februar 2022 20:40:23:
Als Antwort auf: Re: Reifengröße und sonstige TÜV-Mängel geschrieben von jpebert am 21. Februar 2022 23:59:25:
Servus beinand',
Sogar 205er Reifen wären noch zulässig. Das weiß der Prüfer bzw. kann es selbst in seinen Unterlagen / Komputer nachlesen. Das hat er wohl nicht gemacht bzw. wollte es nicht. Viele LTs habe auch noch den Aufkleber für den Luftdruck in der Tür. Da sind die 3 zugelassenen Dimensionen auch noch ablesbar. Der TÜV hat einen eigenen Rad-Reifen-Katalog. Da kann er jederzeit nachsehen, was vom Hersteller ab Werk freigegeben ist. Da hatte dein Prüfer wohl keinen Bock drauf. Es gibt von VW aber auch einen offiziellen Freigabeschrieb. Ich muss mal suchen, wo ich den noch hab.
Der Frontscheinwerfer muss repariert werden, klar. Alle Mängel an der Lichtanlage sind automatisch erhebliche Mängel, d.h. jeder einzelne davon verhindert die Zuteilung der Plakette. Wenn die Scheinwerfereinstellung stimmt, wird vermutlich kein Prüfer von sich aus testen, ob der Scheinwerfer sich verstellen lässt. Anders ist es bei LTs mit Leuchtweitenregulierung - die wird meist explizit geprüft, ob sie auch funktioniert.
Die Scheiben findest Du recht preiswert als Nachbau in den Untiefen des Internets, die vom T3 müssten passen. Wenn dir kleben reicht, geht auch das und sollte kein Problem beim TÜV sein.
T3 sicher nicht, aber T2b. Und darauf achten, daß die Teile ein E-Prüfzeichen haben, wenn der Prüfer eh schon so pingelig ist. Keine Ahnung, was die zur Zeit neu kosten. Ansonsten hätte ich auch noch eine gebrauchte, wenn sie nicht mehr perfekt sein muss.Gruß Chris
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