Re: Vw lt28 mit Angeblichen Motorschaden
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Geschrieben von Othis am 07. September 2017 11:02:46:
Als Antwort auf: Re: Vw lt28 mit Angeblichen Motorschaden geschrieben von LT-Harry am 07. September 2017 08:30:12:
Servus allerseits
Jeder kann ja machen was und wie er will.
Ich würde in so einem Fall jedenfalls sofort einen Gutachter einschalten und dann ales weitere mit ihm besprechen.
Übrigens ist "Abschleppen" und "Schleppen" ein Unterschied und fürs "schleppen" braucht man Imho eine Sondergenehmigung.
Abscheppen ist : Ein im Verkehr liegengebliebenes Fahrzeug.
Ein Fahrzeug aus ner Werkstatt an einen anderen Ort "schleppen" würde also eine Sondergenehmigung erfordern (also vorher erkundigen)
Gruß @Harry
Ok der Gutachter will ja auch bezahlt werden, wie verhält es sich wenn der Gutachter pfusch feststellt, muss dann die Werkstatt für aufkommen?
Macht es sinn das Fahrzeug so wie es ist da stehen zu lassen? Ich würde gerne den Bus da raushaben und wenigstens zu den Eltern stellen, wer weiß was da sonst noch passiert.
Werde mich heute mal nach einem Gutachter umhören.
Lg othis
- Re: Vw lt28 mit Angeblichen Motorschaden Tim aus Spenge 08.09.2017 21:10 (1)
- Re: Vw lt28 mit Angeblichen Motorschaden Othis 08.09.2017 23:18 (0)
- 1. Rechtsberatung, 2. ggf. Gutachtersuche LockX 07.09.2017 16:26 (0)
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