Re: Vw lt28 mit Angeblichen Motorschaden
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Geschrieben von Othis am 08. September 2017 23:18:09:
Als Antwort auf: Re: Vw lt28 mit Angeblichen Motorschaden geschrieben von Tim aus Spenge am 08. September 2017 21:10:07:
Hallo Othis,
in diesem Fall würde ich mich erst einmal an die KFZ-Schiedsstelle wenden.
Ich schätze, dass deine Werkstatt eine Meisterwerkstatt ist, welche Mitglied der KFZ-Innung ist.
Für dich als Antragssteller gibt es eigentlich nur Vorteile:
- Es ist komplett kostenlos für dich
- Es geht deutlich schneller als ein Gerichtsverfahren
- Falls du dort "verlieren" solltest bleibt dir der rechtsweg offen
- Für den Betrieb ist die Entscheidung in jedem Fall bindend
Informationen findest du unter: http://www.kfz-schiedsstellen.de/
Grüße
Tim
Servus allerseits
Jeder kann ja machen was und wie er will.
Ich würde in so einem Fall jedenfalls sofort einen Gutachter einschalten und dann ales weitere mit ihm besprechen.
Übrigens ist "Abschleppen" und "Schleppen" ein Unterschied und fürs "schleppen" braucht man Imho eine Sondergenehmigung.
Abscheppen ist : Ein im Verkehr liegengebliebenes Fahrzeug.
Ein Fahrzeug aus ner Werkstatt an einen anderen Ort "schleppen" würde also eine Sondergenehmigung erfordern (also vorher erkundigen)
Gruß @Harry
Ok der Gutachter will ja auch bezahlt werden, wie verhält es sich wenn der Gutachter pfusch feststellt, muss dann die Werkstatt für aufkommen?
Macht es sinn das Fahrzeug so wie es ist da stehen zu lassen? Ich würde gerne den Bus da raushaben und wenigstens zu den Eltern stellen, wer weiß was da sonst noch passiert.
Werde mich heute mal nach einem Gutachter umhören.
Lg othis Super danke für den Tipp, werd mich da morgen nochmal bisschen schlau machen :) klingt auf jedenfall gut.
Vielen dank dafür
Lg othis
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