H-Kennzeichen, Formalitäten, Kosten

neueste Informationen

Hier vom 01.01.2018 von der GTÜ, die darin auch Fragen zur Steuer, H-Kennzeichen u. a. beantwortet.

Es ist eine „Schnellinformation“ für Leute, die es eilig haben.

https://www.gtue.de/sixcms/media.php/771/gtue-informativ_oldtimerzulassung_2018-01.pdf


Oldtimerkennzeichen

Seit April 2017 gibt es Saisonkennzeichen, die, wie die NORMALEN erfreulicherweise, gleiche, reduzierende Versicherungsbeiträge mit sich bringen.

Kleines Problem dabei ist die Vorschrift das auf einem Kennzeichen max 8 Zeichen vorhanden sein dürfen. Somit begrenzen sich die Möglichkeiten in einigen Zulassungsbezirken bei denen bereits 3 Zeichen vor dem Strich „verloren“ gehen dann abzgl „H“ und „S=Saisonkennung“ auf verbleibende 3 Stellen, also z.B. ein WOB - LT28 H „S“ geht dann wohl leider nicht mehr. :-(

Der Erwerb eines „H-Kennzeichens“ macht nur Sinn, wenn man die „steuerliche Ersparnis“(der LT kostet dann 191 € im Jahr) in Anspruch nehmen möchte oder „ungehinderten Zu-/Durchfahrt zu allen Umweltzonen“ haben möchte.

Die technischen „HU-Prüfungsforderungen“, sind denen der „aktuellen Kfz“ gleichzusetzen und sogar höher.


darüber sollte man etwas wissen

• HU(TÜV, Dekra, KÜS …; die offizellen Prüfeinrichtungen)

• Gutachten

• Anforderungskatalog vom TÜV an Fahrzeuge, die als „historische Kfz mit H-Kennzeichen anerkannt werden sollen

• Zulassung, Zulassungsbescheinigung Teil 1

• Schilder

• Steuer

• Versicherung

HU(TÜV ...) für einen Oldtimer

Das Oldtimer-Kennzeichen für historische Fahrzeuge (H-Kennzeichen) ist bei allen Zulassungsarten möglich.

Zur HU sind mitzubringen:

• Kfz-Brief

Kfz-Schein

-Vollmacht und Personalausweis oder Reisepass (mit Meldebestätigung des der zu vertretenden Person)


Zusätzliche Information:

HU – Kosten sind nicht „ländereinheitlich“ und müssen jeweils erfragt werden.

Als Anhalt die HU-Kosten von 2017 für einen LT-Benziner, WoMo, augelastet auf 2,9 t (ohne AU, die zwar bei der HU gleich mitgemacht werden kann und den Preis erhöht)

HU (Sonstiges KFZ bis 3,5 t/1, §23 StVZO Oldtimer Gutachten ca. 85.- E

AU Benziner ca. 30.- E (separate Durchführung, u. a. bei einer anderen Werkstatt)

AU Diesel ca. FIXME (separate Durchführung, u. a. bei einer anderen Werkstatt)

Gasprüfung ca. 30 Euro


Gutachten

technische Gutachten für HU

im Rahmen der normalen „HU“ kosten nichts, wenn Original-Unterlagen/Rechnungen/Einbaubelege für den Ausbau innerhalb der ersten 20 Jahre nach Zulassung/Herstellung des LT ( FIXME ) erfolgt ist, und vorgelegt werden können; sie dienen lediglich dem Finanzamt als Grundlage für die Besteuerung. Diese Infos werden vom TÜV automatisch nach dorthin geleitet.


Wertgutachten

Hier wird durch einen „anerkannten Gutachter/Sachverständigen“ der WERT des „gesamten Fahrzeuges, weil in der Schwackeliste ja nichts mehr steht “ ermittelt. Es geht dabei u. a. , um das äußere Erscheinungsbild (originalem Aussehen), dem Inneren Erscheinungsbild (Mobiliar, Geräteausstattung –alles im Original-, u. a.).

Funktionalität der Geräte ist Voraussetzung.

Und da tun sich unsere Original-Sven-Hedins/Floridas schon schwer, das so aufzeigen zu können. Ich denke nur an den „Teppichboden, Sitze-/-bezüge, Gardinen, von „DAMALS““.

Ein weiterer „Knackpunkt“ ist die „Mindestfestsetzung des Wertes“ auf 10.000 €. Da gibt es bei der „Selbsteinschätzung über den LT goße Unterschiede, z. B. eigene Arbeitsstunden …

Darunter schließen die mir bisher bekannten Versicherungen nichts ab. FIXME

Je nach Umfang/Wert kostet das ca. ab 450.- € aufwärts, eben je nach „festgestelltem Wert“


Oldtimer-Richtlinie von 7/2011

Im Verkehrsblatt Heft 7/2011 Seite 257 wurde die neue Richtlinie für die Begutachtung von Oldtimern nach § 23 StVZO vom 6. April 2011 bekannt gegeben und anzuwenden.

Oldtimerrichtlinie vom 19.04.2011


Die aktuellen Änderungen(TÜV, DEKRA, KÜS) sind z. B. hier einsehbar

wobei es „Firmen-Vorstellungen“(von TÜV und DEKRA) sind. Verbindlich sind o. a. Richtlinien von 2011.

DEKRA-Notenkatalog 2017

Anforderungskatalog vom TÜV zur Zulassung für eine Abnahmen zum H-Kennzeichen im Detail

Anforderungskatalog TÜV-Süd von 2012

oder hier das „Gesamtpaket“ in weiterführenden Links,

TÜV-Süd Oldtimer-Gutachten

Der wichtigste Punkt, gerade für Wohnmobile, ist der Begriff zeitgenössisch, vereinfacht gesagt, alles was vor 30 Jahre hätte gebaut werden können, ist als Umbau auch heute noch zulässig.


Eine weitere Info dazu, ist bei „ZF-Getriebe, Friedrichshafen, Bodensee“ als PDF Datei verfügbar.

Aufgrund der neuen Bestimmungen MUSS sich JEDER Betroffene damit unbedingt vertraut machen


Hinweise, die immer noch gelten

Eine Begutachtung für ein „Historisches Kennzeichen“ durch einen hierfür zugelassenen Sachverständigen muss auch dann erfolgen, wenn das Fahrzeug gerade bei einer HU war!

Dies liegt u. a. daran, dass Fahrzeugart und Schlüsselnummer im Fahrzeugbrief geändert werden müssen, um in den Genuss der Steuerbegünstigung zu gelangen.

Ein „Historisches Kennzeichen“ für den Oldtimer bekommt man, ab dem Tag der Erstzulassung, nicht dem Jahr; wenn also

z. B., ein Fahrzeug mit Erstzulassung am 18.12.1978 kann auch erst ab dem 18.12.2008 dieses Kennzeichen bekommen


die gewerbliche Nutzung

ist vom Gesetzgeber ausgeschlossen.

Aber,

der TüV bescheinigt mit dem Gutachten das „H“-Kennzeichen, die Zulassungsstelle interessiert die Form der Nutzung überhaupt nicht und übernimmt das Gutachten, und erteilt die Zulassung.

Und wenn diese beiden Stationen durch sind, geht es zum Finanzamt und das Fahrzeug wird „so“ somit versteuert.

Es kann jeder rechtliche Betrieb ein „H“ Kennzeichen auf sein Gewerbe zulassen.

Eingeschränkt ist die Zulassung nur bei OHG und GbR; dort wird die Zulassung, wie bei einer Einzel/Privat Person, gehandhabt.

Wichtig ist zum Beispiel die Beschriftung des Fahrzeuges; hier muss der TüV die zeitgenössische Ausführung bestätigen. Telefon/Fax/E-mail Angaben sind nicht zulässig; ebenso wenig wie Postleitzahl XXXXX und nur bedingt, die alte Postleitzahl.

Erlaubt ist aber eine Bezeichnung wie COBURG oder Saarbrücken.

Es darf sogar mit diesen Fahrzeugen Ware geliefert werden, nur muss es passen.

Pommes und Currywurst im „Vorkriegsford“ könnte Probleme geben, „Stephans Pizzafritze“ jedoch nicht.

Umweltzone

Mit einem „H-Kennzeichen“ kann man in alle Umweltzonen fahren; es ist KEINE Plakette notwendig!.

formale Zulassung eines Oldtimers

Zur Zulassungsstelle muss man mitbringen:

• Änderungsantrag auf H-Kennzeichen (nur, wenn „Neuausrüstung“ vorgestellt wird)

• Kfz-Brief (mit Kopie des „Alten-Entwerteten)“

• Kfz-Schein

• Personalausweis

• EVB-CODE (früher Versicherungs-Doppelkarte). Nicht bei Übernahme des zugelassenen „Alten“, wenn das Fahrzeug ÜBER DAS GANZE JAHR zugelassen war. Hat es aber ein SAISON-KENNZEICHEN , ist der eVB-Code UNBEDINGT NOTWENDIG !!!

• Die Schilder , weil neue gepresst werden müssen. Ordenlich abmontieren, falls „es nicht mit „H“ klappt(Wiedermontage).

• TÜV-Bescheinigung/Gutachten mit HU für den „Oldtimer“.

Hier der Link für die Zulassungsbescheinigung Teil 1: ; dort wird die Bedeutung der „einzelnen Felder“ erklärt.

http://de.wikipedia.org/wiki/Zulassungsbescheinigung 1 im Einzelnen

Zu beachten sind z. B. die Spalten:

B Ertszulassungsdatum

5 Bezeichnung der Fahrzeugklasse und des Aufbaus (z.B. So.KFZ.Wohnmobil)

7,1+2 Höchstlast Achse 1+2

8,1+2 Höchstlast Achse 1+2

F.1 zulässiges Gesamtgewicht

S.1 Sitzplätze einschl. Fahrersitz

15,1+2 zugelassene Reifengröße bei o. a. Achslast

Schilder/Kennzeichen für Oldtimer

„Historische Kennzeichen“ werden nur als Euro-Kennzeichen ausgestellt

Übernahme des bisherigen Kennzeichens

Beim abmontierten Schild wird formell noch die Gültigkeit des Kennzeichens geprüft; Zulassungsstempel(Landkreis) und HU-Plakette.

Wenn das bisherige Kennzeichen nicht länger als sieben Zeichen ohne das „H“ ist, ist es möglich, die bisherige Kombination zu übernehmen. Wird das Kennzeichen durch das zusätzliche „H“ breiter als der Kennzeichenhalter des Fahrzeuges, beantragt man ein Kennzeichen in Engschrift oder ein Leichtkraftrad-Kennzeichen.

In jedem Fall gibt es 2 neue Schilder, wobei man dort noch Auswahlmöglichkeiten hat, z. B. „Reflektierende, Größe/Abmessungen nach vorheriger Genehmigungen …“.

Der Gesetzgeber sieht keine Einschränkungen bezüglich Fahrleistung oder -zeit vor. Allerdings wird davon ausgegangen, dass der Oldtimer der „Pflege kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes“ dient, und man ihn dementsprechend nutzt.

STEUER:

Es gibt nur die „Ganzjahres-Zulassung“ = 191,31 E für JEDEN Oldtimer, ob 500 cm³ oder 10 Ltr Hubraum.

Das gilt auch für Diesel!

VERSICHERUNG:

Für meinen Sven Hedin (3 m Höhe), Bj. 1978, 2 ltr Motor, 4-Zyl - Benziner, SO-KFZ, bezahle ich bei der HUK , 45% Beitragssatz(SF 10); 189,58 € im Jahr. ABER, ohne TK und VK!!!

Jeder muss das für sich selbst/seinem LT in der ausgewählten Versicherungsgesellschaft umsetzen.

In die normale Haftpflicht (ohne Teil- und Vollkaskoversicherung)hat jede Versicherung „den Oldtimer“ aufzunehmen, weil der Unfallschaden des Gegners vom LT-Fahrer (bei Schuld)bezahlt werden muss.

Aber man will bei einem Unfallschaden (selbst nicht schuldig) durch die gegnerische Versicherung entsprechenden Ersatz haben. Und jetzt gibt es Probleme:

-der LT steht nicht mehr in der „Schwacke-Liste“

-als Wohnmobil sind erst recht nirgendwo Unterlagen da

-eine Vollkaskovericherung ist nicht abgeschlossen. Da wäre ein „Vergleichswert“ dann vorhanden.

-damit wird ein „eigenes Gutachten“ fällig. Wer bezahlt es?

Also Fragen über Fragen, die man selbst nur durch einen „Versicherer“ konkret beantworten bekommen kann.

Sonstiges über Teil- und Vollkaskoversicherung bei einem OLDTIMER

Sebstverständlich kann man den LT als „Oldtimer und Wohnmobil“ versichern, aber zu welchem Preis und zu welchen Auflagen, wie der km-Begrenzung?

Mindest-Versicherungswert ist 10.000.-Euro (Kfz, einschließlich Aufbau); darunter geht NICHTS!!FIXME


einige Überlegungen zur TK/VK

Teilkasko

-wieviel Selbstbeteiligung möchte ich übernehmen?

-was kostet ein Wildschaden und wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit für mich

-welche Glasschäden will ich einbringen;(Scheinwerfer vom Golf sind ca. 20 €, die Frontscheibe ca. 150 € + Einbau — Schrottiwerte—), u. a.

Vollkasko

-welche Reparaturzeiten habe ich zu erwarten

-welche technischen Schwächen sind demnächt anhängig

-wie ist der Nutzungsgrad meines LT


im Schadensfall

Hier will die „gegnerische Versicherung“ (vorher, also bei der Schadensbegleichung)wissen, was sie bei einem Schaden maximal zu bezahlen hat.

Für Teil- und Vollkaskoversicherungen müssen o. a. Wertgutachten vorgelegt werden

und

Fahrzeuge mit H-Kennzeichen werden dafür aktuell nur von „wenigen Versicherern“ aufgenommen. FIXME


Aber hier ist doch noch ein Beispiel:

http://www.oldtimer-versicherungen.de/info.html.

**Weitere wichtige Hinweise, bitte hier "anklicken"!**


Nur Information!

Es ist unbedingt notwendig, dass bereits in der Planung konkret „Verständnisfragen“ bei den „Zuständigen, beim TÜV/Finanzamt/Zulassungsstelle und auch den „Versicherungsunternehmen“ erfragt werden.

Der TÜV-Katalog für OLDTIMER (letzte Fassung von 2011 FIXME ) muss unbedingt durchgearbeitet werden.

Bei mir wurde der Sitz (hier ein BREMSHAY-Sitz, unmittelbar nach Erwerb des Mobils eingebaut, 1978) als Orginalsitz beanstandet. Ich konnte diese Beanstandung ausräumen, weil ich den Nachweis in der Kaufbestellung - geänderter Stoff- hatte.

Meine auf dem Dach installierte 2 Solarpanel (2x55W)konnte ich nur durchbringen, weil ihr Baujahr 8 Jahre später (nach Herstellung des LT) mit einem Stempel in den Solar-Panel verbrieft waren.

Der Prüfer war genau, aber auch kompomissbereit, heißt ganz einfach: in Ordnung!!

„H“ wurde erteilt!

Und die HU (incl. der AU und Gasprüfung!) MUSS in Ordnung sein! und sie läuft vor der Begutachtung!!


gerald 13:39, 03 March 2018 UTC



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