Re: Zusammenfassung


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Geschrieben von Chris am 06. Januar 2021 23:12:06:

Als Antwort auf: Re: Zusammenfassung geschrieben von Mario am 06. Januar 2021 22:20:53:

Servus Mario,

Ich kann für den LT 45 bestätigen, dass es eine Freigabe von VW für eine Auflastung um 300kg auf 4900kg gibt. Die LT 45 mit Pritsche Fahrgestell, so wie meiner, sind in Serie mit zGG 4600kg ausgeliefert worden. Vom Eric Schickedanz habe ich die VW unterlagen zur auflastung erhalten. Damit bin ich zum TÜV Nord und der hat mir die auflastung zur eintragung beim STV Amt Bescheinigt. Aus diesem Heft mit unterschiedlichsten freigaben von VW konnte ich entnehmen, dass beinahe jeder LT eine Freigabe zur Aufladung in dieser Größenordnung seitens VW bekam. Also beim LT 55 der zGG 5600kg Serie hat, war bei 5900kg ohne technische Änderung Schluss.

das ist interessant, kenne ich noch nicht. Hast du noch eine Kopie davon und kannst mir das zuschicken?

In der Regel ist diese Auflastung ohne technische Änderung aber nur unter Vorbehalt. Man darf das Zulässige gesamt Zuggewicht nicht überschreiten. Dieses ist von der Auflastung ausgenommen. D.h. In meinem fall, dass, wenn mein Zugfahrzeug voll mit 4900 kg ausgeladen ist, darf ich die eingetragene anhängelast nicht mehr mit den eingetragenen 2500kg nutzen. Das senkt sich in dem fall um 300kg, also nur noch 2200kg. Brauche ich jedoch die volle Anhängelast, so darf ich das neue zGG vom zugfahrzeug nicht voll nutzen. In dem fall darf ich nur Max 4600kg zGG haben. Sehr praktisch für mich. Denn jetzt habe ich ausreichend zuladekapazität in meiner fetten Berta.

Da muss man ohnehin aufpassen, da das Zuggesamtgewicht auch ohne Auflastung nicht automatisch gleich dem zGG des Zugfahrzeugs + maximale Anhängelast beträgt, sondern geringer sein kann. Kann man ggf. auch auf dem Typschild an der B-Säule nachlesen.

Gruß Chris



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