Re: Fahrzeug-Typ-Änderung und H-Kennzeichen


WWW.LT-FORUM.DE - Der Treff für LT-Fahrer und Wohnmobilisten


Geschrieben von LockX am 05. August 2020 07:45:26:

Als Antwort auf: Re: Fahrzeug-Typ-Änderung und H-Kennzeichen @ LT-Pit geschrieben von Chris am 02. August 2020 18:10:19:

Zur 10-Jahre-Regelung:
In den TÜV-Richtlinien steht ... nur wie es in den ersten zehn Jahren möglich gewesen wäre.

Skoot schrieb:
"Vielleicht gibt es zur Lesart der Richtlinie bei den Prüforganisation[en] verschiedene Dienstanweisungen."

Zur Begutachtung von Oldtimern findet man eine Richtlinie, die in 2012 vom TÜV erstellt und z.B. in 2017 von ihm zitiert wurde.
Diese Richtlinie verweist auf den AKE (Arbeitskreis Erfahrungsaustausch [der Prüforganisationen]) beim Kraftfahrtbundesamt.
Sie enthält unter 3.2.1.1 -Außenhaut- den Text
"Änderung der Fahrzeug- und Aufbauart unzulässig, es sei denn, die Änderung ist zeitgenössisch.

"es sei denn" bedeutet, dass diese Änderung unzulässig ist, bis der Interessierte den Nachweis erbrachte für "zeitgenössisch".
Das wiederum erfordert, dass es in den ersten 10 Jahren zulässig UND üblich war.

Dazu ein Beispiel: Hecküberhang eines Wohnmobils auf VW LT 1
Aufbau-Richtlinien von VW begrenzen den Hecküberhang auf 60% des Radstandes, also 1,77 m beim mittleren Radstand 2,95 m.
"Bugüberhang" 1,11 + Radstand 2,95 m + Heckübergang 1,77 m ergeben "eigentlich" Fahrzeuglänge 5,83 m.
Karmann baute den "Sechsschläfer" mit Länge (wimre) 6,40 m zuerst auf Radstab 2,95 m, also 2,34 m = 79,3 % des Radstandes.
Eine Kopie des Prospektes (aus dem LT-Wiki) veranlasste den Prüfer, mir ebenfalls bis zu 2,34 m Hecküberhang zu gestatten.

Gruß Manfred



Antworten:


WWW.LT-FORUM.DE - Der Treff für LT-Fahrer und Wohnmobilisten