Josef, du sprichst mir aus der Seele...


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Geschrieben von Joachim S am 08. November 2019 13:36:58:

Als Antwort auf: Re: ABE und Betriebserlaubnis und ABE beim LT geschrieben von Waldfahrer am 06. November 2019 12:39:44:

Hi Josef,

ja, so siehts aus. Oldies sind nix für Paragraphenreiter und Bedenkenträger ;-)

Und bei aller Angst vor juristischen Konsequenzen, wenn man etwa ne Scheibe ohne ABE verbaut.

Erstens: Muss die zu erstmal zu einem Bremsversagen führen.

Zweitens: Muss man deswegen ernsthaft verunfallen, mit Personenschaden. (Ich hab schon einige Brems- Teil- und Komplettversagen erlebt, im Rallyesport ist das Gang und Gebe. Verunfallt bin ich deswegen nie, es kommt fast immer mit Ankündiguung).

Drittens: Muss es auch noch einer merken und bemängeln.

Viertens: Musst du dann selbst noch leben.

Also ich persönlich mach mir lieber um wahrscheinlichere Sachen Sorgen. Etwa, ob ich nicht zu viel esse und mich zu wenig bewege.

Das man das als Werkstatt oder Händler viel kritischer sehen sollte, ist aber auch für mich nachvollziehbar.

Es gilt, die Haftpflichtversicherung kann sich bei erloschener BE nur aus der Verantwortung ziehen, wenn der Unfall ursächlich damit zusammen hängt. Und auch dann muss sie die Ansprüche der Opfer erstmal bezahlen. Danach kann sie versuchen, dass Geld von dir wieder zu bekommen (wenn es dich dann noch gibt...)

Gruss Jo



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