Re: ABE und Betriebserlaubnis und ABE beim LT


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Geschrieben von Waldfahrer am 06. November 2019 12:39:44:

Als Antwort auf: Re: ABE und Betriebserlaubnis und ABE beim LT geschrieben von Micha Mz am 06. November 2019 00:49:01:

Servus Micha,

Du hast in dem angesprochenen Thema geschrieben, daß Du aufgegeben hast, das zu diskutieren.
Es ist aber auch ein extrem schwieriges Thema, besonders bei so alten und seltenen Fahrzeugen.

Bestes Beispiel die Nachbauaktion der 4x4 Bremsscheiben: wenn man päpstlicher als der Papst sein will, führt deren Einbau demnach ebenfalls zum Erlöschen der Betriebserlaubnis. Da es aber keine anderen mehr gibt, heißt das, alle 4x4, deren Bremsscheiben hinüber sind, müssen stillgelegt/zerlegt/verschrottet werden.

Andere Frage: was, wenn wie in diesem Fall, die Originalteile (habe noch auf keiner Scheibe ein Prüfzeichen oä. gesehen) optisch nicht unterscheidbar sind? Wer soll dann das Erlöschen der ABE feststellen?
Sofern nicht das Teil selbst versagt und eine eingehende Prüfung herausfordert. Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass nach einem Unfall zB eine solche Scheibe mit einer Originalscheibe metallurgisch verglichen wird?!

Was, wenn man unwissentlich Chinaschrott mit Fake-ABE einbaut?

Ich habe jedenfalls vor überladenen Ost-40 Tonnern mit funktionsloser Bremsanlage und kaputten Reifen mehr Angst als vor verbastelten LT's :-)
Das heißt nicht, daß ich Dir nicht prinzipiell zustimme, aber ich glaube halt nicht, daß man da mit einem Fahrzeug aus dieser Zeit bis ins Letzte konsequent bleiben wird können.

Gruss Josef



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