Re: Sonntagsfahrverbot LKW-Zulassung mit Anhänger
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Geschrieben von gr am 10. März 2018 20:40:21:
Als Antwort auf: Sonntagsfahrverbot LKW-Zulassung mit Anhänger geschrieben von Ulli aus Regensburg am 10. März 2018 18:41:28:
Hallo Ulli,
es gibt dazu eine Verwaltungsvorschrift,
http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_26012001_S3236420014.htmund dort den §30 Abs 3
mit dem Kernsatz:
-Vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot erfasst ist die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Lkw (gewerblicher Güterverkehr) einschließlich der damit verbundenen Leerfahrten. Hierunter fällt auch der Werkverkehr nach § 1 Absatz 2 des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG). Anhänger (z. B. Wohnwagen oder Pferdeanhänger), die ausschließlich zu Sport- und Freizeitzwecken und weder gewerblich noch entgeltlich hinter Lastkraftwagen geführt werden, unterfallen nicht dem Sonn- und Feiertagsfahrverbot. Dies gilt auch für Fahrten mit Oldtimer-Lastkraftwagen zu Oldtimerveranstaltungen, soweit keine gewerblichen Zwecke verfolgt werden und diese nicht entgeltlich erfolgen.Und das musst Du nun für Dich auswerten.
Gruß,
Gerald
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