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| start:aus_umbauanleitungen:ahk_bestimmungen_2 [2016/10/07 20:53] – Externe Bearbeitung 127.0.0.1 | start:aus_umbauanleitungen:ahk_bestimmungen_2 [2017/09/29 21:20] (aktuell) – gr |
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| ====== Hinweise auf Bestimmungen, Einbau und Stützlast ====== | ====== Hinweise auf Bestimmungen, Einbau und Stützlast ====== |
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| **dieser Beitrag ist noch in Bearbeitung; wer weiß mehr? erstellt 30.Januar 2009** | |
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| * **"Gesetzlich"**: Die Anbauabnahme der Anhängekupplung am Fahrzeug ist Bestandteil des Typgenehmigungsverfahrens nach der Richtlinie 94/20/EG , Anhang I , Absatz 1.2 und wird durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftverkehr bei der MVG mbH durchgeführt und entsprechend dokumentiert. | * **"Gesetzlich"**: Die Anbauabnahme der Anhängekupplung am Fahrzeug ist Bestandteil des Typgenehmigungsverfahrens nach der Richtlinie 94/20/EG , Anhang I , Absatz 1.2 und wird durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftverkehr bei der MVG mbH durchgeführt und entsprechend dokumentiert. |
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| Damit entfällt das Vorstellen des Fahrzeugs bei einer Prüfstelle sowie das Eintragen der Anhängekupplung in die Fahrzeugpapiere. | Damit entfällt das Vorstellen des Fahrzeugs bei einer Prüfstelle, sowie das Eintragen der Anhängekupplung in die Fahrzeugpapiere. |
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