Re: dann zum nächsten Prüfer
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Geschrieben von Sebastian am 08. Dezember 2025 13:35:48:
Als Antwort auf: Re: dann zum nächsten Prüfer geschrieben von Sandor aus WI am 06. Dezember 2025 22:13:14:
Danke für die ganzen Anmerkungen, ich war das Wochenende viel unterwegs und habe hier nicht rein geschaut.
Jeder seriöse Prüfer wird das auch weiterhin - völlig korrekt - als Problem sehen. Das Fahrzeug ist als Feuerwehrfahrzeug ausgeliefert und zugelassen worden. Jetzt einen Umbau in eine andere Fahrzeugklasse als "Lkw geschlossener Kasten" durchzuführen wird dir das H Kennzeichen versagen. Das ist weder "zeitgenössisches Tuning" noch ein "Rückbau auf Auslieferungszustand" sondern eine nachträgliche Änderung der Aufbauklasse, bleibt also nur normal zulassen oder mit Original-Aufbau als Oldtimer zulassen und dementsprechend so lassen.
Hast du eine neuere Richtlinie als die von 2012 auf welche mich die TÜVs verweisen? Den LT50 hat es als Pritschenwagen gegeben, daher ist immer ein Rückbau darauf zulässig. Ausgeliefert wurde meiner als Fahrgestell, alle Aufbauten darauf sind Zeitgenössisch, z.B. als Hubsteiger, mit Koffer, Werkstattwagen, ... Das einzige was die Prüfer als Nachweis wollen sind Bilder, am liebsten aus offiziellen Katalogen oder Zeitungen, daher hier auch meine Frage ob jemand details der Tiefladerpritsche der DoKa oder eines Flatbed hat.
Umbauten, die innerhalb 10 Jahren nach EZ (wörtlich: Inverkehrbringung) möglich waren, sind zulässig ...
Aber zwingen kann man dennoch keinen. Zum Glück gibt es viele Prüfer in D...
ansonste wäre meine frage wie viel, darf man erneuern, bevor es sich um ein neufahrzeug handelt.
Nichts was nicht bereits vor 20 Jahren gemacht werden hätte können/ gemacht wurde (Nachweispflicht herrscht). Sicherheitsrelevante Dinge ausgelassen, z.B. Gurte & Licht. Auch Klimarelevante Umbauten sind möglich, z.B. zusätzliche Filter.
Unsere ex Feuerwehr ist nun auch im Schein eine Wohnmobil in Kombination eines historischen Fahrzeuges mit H
Keine Ahnung warum engstirnige Prüfer den historischen Status verweigern wenn sich das Fahrzeug weiterhin in auslieferungsähnlichem Zustand befindet.
Darf ich fragen welche Prüfstelle das mitgemacht hat? gerne auch per eMail, ist hier hinterlegt.
Zum Thema Tiefladerpritsche ist schon länger diese schöne bei Kleinanzeigen...
Bin in KontaktMfG Sebastian
- Re: dann zum nächsten Prüfer Christian aus Ro 12.12.2025 13:57 (0)
- Re: dann zum nächsten Prüferi 1993ACT 09.12.2025 22:36 (0)
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