Re: Nichtnachrüstbarkeitsbescheinigung


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Geschrieben von Sebastian am 18. Juli 2025 16:08:51:

Als Antwort auf: Re: Nichtnachrüstbarkeitsbescheinigung geschrieben von Carsten aus Brömsenberg am 17. Juli 2025 12:35:08:

Tag zusammen,

... Ich bin gerade eben beim TÜV-Prüfer in "meiner" örtlichen Werkstatt gewesen, aber der meinte, er wüsste gar nicht, in welcher Datenbank er kucken und welche Dienstleistung er abrechnen sollte. :-( Er verwies mich an den Hersteller...
Diese unart hat sich leider inzwischen bei den Sachverständigen "durchgesetzt", sie wollen nichts selbst entscheiden oder festlegen, sie möchten leider nurnoch "abschreiben" bzw listen abharken.
Des weiteren wollen die Jungs auch nicht mehr in ihrer Datenbank schauen, das musste ich selbst erleben. Erstaunlich war dass das "System nichts hinterlegt hätte", aber ich einen Fahrzeugschein eines Bekannten mit dem Gleichen Fahrzeug und den eingetragenen Änderungen welche ich bei mir umsetzen wollte in der Hand hatte mit Gutachten von genau dem Verein...
Leider hat man keine Grundlage die Sachverständigen zu "zwingen", die sitzen das einfach aus, scheinbar verdienen sie so gut dass sie es sich aussuchen können sich nicht um Anliegen der Kunden zu kümmern.
Mehr als ab zum nächsten Prüfer kann man nicht raten, bei VW habe ich bis jetzt noch nie eine sinnvolle Antwort erhalten.
Wenn du einen Sachverständigen findest der sich deinem Anliegen annehmen möchte wird zudem kein Problem bezüglich der Abrechnung herrschen.



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