Re: Nichtnachrüstbarkeitsbescheinigung
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Geschrieben von Carsten aus Brömsenberg am 17. Juli 2025 12:35:08:
Als Antwort auf: Re: Nichtnachrüstbarkeitsbescheinigung geschrieben von Flori_Stgt am 16. Juli 2025 18:38:56:
Moin zusammen,
danke für den Hinweis mit dem TÜV. Ich bin gerade eben beim TÜV-Prüfer in "meiner" örtlichen Werkstatt gewesen, aber der meinte, er wüsste gar nicht, in welcher Datenbank er kucken und welche Dienstleistung er abrechnen sollte. :-( Er verwies mich an den Hersteller...
Ansonsten habe ich es bisher auch immer riskiert, auch mit meinem 96er Passat, und bis auf ein mal vor vielen Jahren in Berlin ist es immer gut gegangen. Dieses Mal geht es aber darum, dass ich in Frankfurt unser Zirkuszelt liefern und aufbauen will für ein (als Versammlung angemeldetes) Protestcamp ("System Change Camp"), weswegen ich mit erhöhter Polizeipräsenz rechne und manchmal auch schon erlebt habe, dass jeder Anlass zum Schikanieren gern genommen wird. Um möglichst wenig "Angriffsfläche" zu bieten, möchte ich gerne den Camport legal erreichen können... ;-)
Könnt Ihr mir einen Tip geben, an wen, welche Abteilung bei VW ich mich wie, schriftlich oder telefonisch, wenden kann?
Schöne Grüße carsten
Servus,
geh doch zum nächsten TÜV Deiner Wahl, dort sollte es eine solche Bescheinigung geben. Quelle ist eine Datenbank, in der Nachrüstmöglichkeiten aufgelistet sind. Sollte für Dein Modell es keine Nachrüstung geben (wovon ich ausgehe), stellen Die dir die Bescheinigung aus. Kostet ca. 10€ (?).
Damit kannst Du eine zeitlich befristete (=1 Jahr) Ausnahmegenehmigung zum Befahren einer Umweltzone beantragen.
Kostet auch wieder ein bisschen, aber nächstes Jahr ists ja dann damit eh vorbei.
Alternativ: "auf Rechnung" einfahren und vergleichen. Kosten siehe Bussgeldkatalog :-)
Grüße
Florian
- Re: Nichtnachrüstbarkeitsbescheinigung Sebastian 18.07.2025 16:08 (0)
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