Re: Fahrzeugbesichtigung Wuppertal


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Geschrieben von Harro am 09. Juli 2025 05:44:46:

Als Antwort auf: Fahrzeugbesichtigung Wuppertal geschrieben von Jonathan am 08. Juli 2025 20:07:11:

M. W. nach nur mit roten Händlerkennzeichen bis zur Grenze A.

Zollkennzeichen m.W. nach nur mit TÜV. Kurzzeitkennzeichen nur mit TÜV bzw wenn Du welche bekommst nur um zum TÜV zu fahren. Man könnte sich drüber weg setzen und einfach Richtung Grenze weiter fahren. Dort auf Kennzeichen A wechseln wobei ich nicht weiß ob es Überführungskennzeichen in A gibt. Ich gehe davon aus das es die gibt. Legal ist das aber alles nicht. Die Frage ist was passiert wenn es knallt.



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