103 kW - nie im Leben kriegt der eine Zulassung ...


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Geschrieben von Oliver 4x4 am 21. April 2025 10:38:41:

Als Antwort auf: Lt mit 103kW Ford Otto Motor (eingetragen) auf Kleinanzeigen geschrieben von Thomas-aus-ul am 20. April 2025 20:25:46:

Die stärkste LT1 Serien-Maschine (MKB: DV) hatte nominell 75 kW.

Der LT mit Ford V6 hat 108 kW und damit 44% Mehrleistung als der DV Motor. Wenn zuvor andere Motoren eingebaut waren, ggf. entsprechend sogar noch mehr.

Zur Zulassungsfähigkeit (habe ich aus dem Netz kopiert):

Der TÜV unterscheidet in drei Klassen der Leistungssteigerung:
- Leistungssteigerung bis 20%
- Leistungssteigerung von 21% bis 40%
- Leistungssteigerung von mehr als 40%

Anforderung an Leistungssteigerung bis 20%
- Ermittlung der Motorleistung und des Motordrehmoments
- Überprüfung des Geräuschverhaltens
- Abgasgutachten und Kraftstoffverbauch (bei modernen Fahrzeugen wegen der Kfz. Steuer)
- Höchstgeschwindigkeit
- Bremsverhalten
- Elektromagnetische Verträglichkeit
- Eignung der Reifen (Hauptsächlich Traglast und Geschw. Index)
- Fahrerprobung
- Eignung des Tachos (gesteigerte Vmax)
- Weitere gesetzliche Kleinigkeiten

Anforderung an Leistungssteigerung von mehr als 20% bis 40%
- Alle Anforderung für die Leistungssteigerung bis 20%
- Einrichtung zur Überwachung der Getriebetemperatur
- Schutzmaßnahmen gegen Abreißen der Kardanwelle


Anforderung an Leistungssteigerungen von mehr als 40%
- Alle Anforderungen für die vorherigen zwei Leistungsstufen
- Betriebsfestigkeit auf Basis des Serienfahrzeugs (statischer Test)
- Betriebsfestigkeit im Fahrversuch nachweisen (2000km bei vorgegebenen Profil)
- Bremsverhalten bei Vmax

Prüfungen:

Motorleistung: stationärer geeichter Prüfstand unter ganz bestimmten Temperaturbedingungen
zb Prüfstand Tüv Rheinland

Abgasgutachten:
Gutachten muss die Abgasnorm der Karosse oder besser nachweisen. Ein
Abgasgutachten ist nicht mit einer AU zu verwechseln. Ein Abgasgutachten
kostet je nach Abgasnorm zwischen 400€ und 5000€.

Geräuschmessung:
Wird von Technischen Prüfstellen auf speziellen Prüfgeländen
angefertigt. Dabei Messung im Stand und in der Vorbeifahrt. Die
Grenzwerte die zur Zeit der Homologation der Karosse gültig waren müssen
eingehalten werden. Kosten 200-300€

Ermittlung der
Höchstgeschwindigkeit: Die Höchstgeschwindigkeit nach dem Tuning muss
erfahren werden bzw. ein Gutachten darüber von einer Technischen
Prüfstelle vorliegen.

Nachweis der Bremsleistung: Bis 20%
Leistungssteigerung reicht ein Herstellernachweis über die
Leistungsfähigkeit der Bremsen. Bei mehr als 20% muss ein Gutachten
angefertigt werden. Dabei gilt immer dass die Bremsleistung den
damaligen Richtlinien entsprechen muss die gültig waren zum Zeitpunkt
der Erstzulassung.

Prüfung der Funkentstörung bzw. der
Elektromagnetischen Verträglichkeit: Gutachten eine Technischen
Prüfstelle, darauf haben sich einige wenige Technische Prüfstellen
spezialisiert. Adressen gibt es auf Anfrage.

Eignung der Reifen: s.o.

Fahrerprobung:
Das Fahrzeug muss entweder im Slalom bzw. bei Kreisfahrt im
Grenzbereich auf Lastwechselreaktionen überprüft werden. Ebenso der
Geradeauslauf bei Höchstgeschwindigkeit nach Lastwechselreaktionen.
Kosten dafür, werden nach Zeit gerechnet (grob 120€ pro Stunde) und ein
entsprechendes Testgelände muss angemietet werden.

Nachweis des Tachos: Er muss mindestens VMAX des getunten Fahrzeuges anzeigen.

div. Kleinigkeiten wie z.B. Anhängelast (kein Witz), Erschwerung von Manipulation …

Zusätzlich dazu bei Leistungssteigerung von mehr als 20% bis 40%

Überwachung der Getriebeöltemperatur: Ein einfaches Instrument tut da not.

Schutzmaßnahmen
gegen Abreißen der Kardanwellen: Z.B. durch verstärkte Kardanwelle oder
Lager. Ebenso ist eine Einrichtung erforderlich die verhindert das die
Kardanwelle beim Abreißen „abfällt“ bzw. Kontakt mit der Straße hat.


Prüfung der Bremse:
Bremsleistung muss nach ECE R13 nachgewiesen werden. Sprich
Bremsprüfung im Fahrversuch. Sieht grob so aus. Maximales Gewicht.
Beschleunigen bis VMax, max. Verzögerung bis 20km/h dann wieder volle
Beschleunigung bis VMax … etc.etc.


Zusätzlich dazu bei Leistungssteigerung von mehr als 40%

Nachweis der Dauerhaltbarkeit:
Fahrzeug muss nach der Testdistanz noch uneingeschränkt betriebs- und verkehrssicher sein. Die Fahrerprobung
findet bevorzugt auf folgenden Kursen statt. Nürburgring Nordschleife
(2000km), Hockenheim Kurzanbindung (2000km) und Lausitzring (Testoval,
2000km). Natürlich können auch alternative Strecken gewählt werden so
lange ein Nachweis über die höhere Belastung erfolgt.

Betriebsfestigkeit
auf Basis des Serienfahrzeuges: Auf den oben genannten Part kann
verzichtet werden wenn der Hersteller für diese Karosse für die
entsprechende Leistung/Drehmomente frei gibt.

Bremsprüfung: s.o.


Wenn ein Prüfer die Leistung ohne o. g. Prüfungen einträgt, spricht man von einem Gefälligkeitsgutachten. Ob heute jemand so etwas noch einträgt???

Gruß

Oliver 4x4



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