Die Haftpflicht ist eine Pflicht. Die Versicherung kann sich nicht
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Geschrieben von Joachim S am 28. November 2023 09:00:45:
Als Antwort auf: Re: Hilfe bei der Homologation von LED-H4-Leuchtmitteln geschrieben von Max ausm Allgäu am 27. November 2023 23:49:01:
... so leicht aus ihrer Pflicht stehlen.
Wenn du unzulässige Modifikationen am Auto hast, muss ein eventueller Unfall auch damit zusammen hängen, bevor es eventuell Rückforderungen geben kann. Die aber auch auf m.W. 5.000 Euro gedeckelt sind.
Wenn du einen LT hast, und die Lampen für deinen Scheinwerfertyp zugelassen sind, werden die sich extrem schwer tun, da irgendwas zu konstruieren.
Wenn du mit den trüben Funzeln nachts nen dunkel gekleideten Fußgänger übersiehst, freust sich die Versicherung genau so wenig wie du, der Fußgänger und seine Familie.
Und nun wäge die Rechtsgüter gegeneinander ab und treffe deine Entscheidung ;-)
Gruss Jo
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