Re: TÜV will wegen Lackierung H-Kennzeichen anerkennen


WWW.LT-FORUM.DE - Der Treff für LT-Fahrer und Wohnmobilisten


Geschrieben von Sandor am 31. Oktober 2023 18:57:47:

Als Antwort auf: TÜV will wegen Lackierung H-Kennzeichen anerkennen geschrieben von Marcus am 31. Oktober 2023 17:14:36:

Hallo zusammen, ich wollte mal nach eurer Erfahrung bezüglich H-Kennzeichen im Bestand in der letzten Zeit fragen.
Wir müssten jetzt eigentlich zur HU, aber zwei Prüfer haben uns gesagt, dass wir so das H-Kennzeichen wegen dem Lack aberkannt bekommen. Es gibt Stellen, die ausgebessert wurden und nicht mehr so schön aussehen (aber immer noch in Wagenfarbe), aber nun wird angemerkt, dass alleine das lackierte Hochdach als Ausschlusskriterium gilt. Unser LT hat vor 6 Jahren genau so das H-Kennzeichen bekommen 😕.
IMHO völliger Unsinn. Inzwischen sind Änderungen erlaubt, die innerhalb der ersten 10 Jahre nach EZ (korrekt "Inverkehrbringung" möglich waren - und das ist bei einer Umlackierung des Hochdachs auf Wagenfarbe definitv der Fall. Kann man in den Richtlinien nachlesen, hier eine Quelle mit guten begleitenden Erklärungen< /a>.Schwieriger ist das mit den "Stellen, die ausgebessert wurden", da hat der Prüfer nullErmessensspielraum. Aber: Entgegen einiger Gerüchte gibt es keinen "amtlichen" Mindestzustand "2".

Ah und die Gasheizung müsste nach 30 Jahren auch getauscht werden. Allerdings habe ich gelesen, dass Heizungen die vor 1993 in Betrieb genommen wurden Bestandschutz haben?
Auch hier: Quatsch. Quelle (eine von vielen)<\a>

Hier meine persönlichen Tipps aus einiger Erfahrung (3 H-Fahrzeuge in der Familie) zum Thema:
- Der erste Eindruck zählt viel mehr, als man sich so denkt. Daher: Putzen und aufräumen, um möglichst nah an einen "gepflegten" Eindruck zu kommen.
- Wenn irgend möglich, einen Werkstatt-Prüfer nehmen. Meist kann die Werkstatt ein wenig Kulanz 'raushandeln, denn sie bringt dem Prüfer ja Umsatz. Dazu kommt, dass der Prüfer dann alleine ist, an der Prüfstelle sind Kollegen, die einem grün sein können - oder auch nicht...
Setzt nat. voraus, dass man bei so einer Kunde ist/jemanden kennt. Aber Achtung: Keinen Blankoauftrag geben, sondern nur Vorführung beim Prüfer! Oder, ggf. erlauben, dass bis zu Betrag x ohne weiteren Auftrag gearbeitet werden darf.



Antworten:


WWW.LT-FORUM.DE - Der Treff für LT-Fahrer und Wohnmobilisten