Re: Eingetragene Sitzplätze bei neuem Fahrzeugschein ´verloren´
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Geschrieben von Malte_aus_Trier am 28. Oktober 2023 22:31:54:
Als Antwort auf: Re: Eingetragene Sitzplätze bei neuem Fahrzeugschein ´verloren´ geschrieben von highway am 28. Oktober 2023 19:33:03:
Hallo liebe Forenmitglieder,
Lange habe ich wegen Hauskauf und -umbau nicht wirklich mitgelesen oder mich an Diskussionen beteiligt, aber jetzt will ich doch endlich mal ein lang vor mir her geschobenes Problem lösen. Und dafür bräuchte ich eure Hilfe.
Es geht um Folgendes :
Mein LT28 DW Baujahr 84 Sven Hedin hat nach der Restaurierung ein H-Kennzeichen und somit einen neuen Fahrzeugschein bekommen. Hierbei ist mir leider nicht aufgefallen, dass im neuen Schein nur noch 2 Sitzplätze eingetragen sind. Somit kann ich offiziell nicht mehr Frau UND Kind gleichzeitig mit in den Urlaub nehmen. Da ich den alten Schein nicht mitnehmen durfte, weiss ich leider auch nicht mehr wie viele Plätze es mal waren aber ich hätte für bis zu 7 Personen Anschnallgurte im Fahrzeug. 4 in der Sitzgruppe von Westfalia und 3 vorne durch die Doppelsitzbank.
Der TÜV konnte mir hier nicht wirklich weiterhelfen, sagte aber, dass wenn ich ihm eine Kopie eines Fahrzeugscheins mit identischer Ausführung mitbringe, dann würde er mir zumindest die gleichen Sitzplätze eintragen. Ansonsten ginge dies nur durch teure Einzelabnahme.
Jetzt beruht meine Hoffnung darauf, dass einer von euch einen Sven Hedin mit mal mindestens 4 eingetragenen Sitzplätzen hat. Kann mir jemand davon eine Kopie zukommen lassen? Natürlich können die persönlichen Passagen geschwärzt sein.
Ich wäre froh wenn ich das Problem lösen könnte, da ich ansonsten immer Sorge haben muss, dass mal einer von uns nach Polizei Kontrolle mit dem Zug weiter reisen muss.
Viele Grüße aus Trier
Malte
Vielen Dank für eure Ideen.
Ich versuche mal auf die einzelnen Antworten einzugehen.
Also im Fahrzeugbrief stehen die Sitzplätze leider nicht drin. Generell nicht. Deswegen komme ich mit dem Brief leider nicht weiter.
Und vor dem H-Kennzeichen war das Fahrzeug nur ca 3 Jahre still gelegt. Aber die Situation die ich geschildert habe, also mit dem H-Kennzeichen und neuem Fahrzeugschein war 2017. Demnach schon etwas her und ich bin mir sicher, dass es ei uns noch keine digitale Erfassung gab. Und es ist zusätzlich sehr lange her demnach vermute ich komme ich auf der Zulassungsbehörde auch nicht wirklich weiter. Ich kann es aber mal versuchen.
Ich hoffe natürlich auf jemanden mit gleichem Fahrzeugschein....
Oder gibt es sonst noch Ideen?
Viele Grüße aus Trier
Malte
Hat der TÜV Ing. eine Paragraph 19 oder 21 Abnahme (Vollabnahme) gemacht?
Das Amt hat nur Daten bis 7 Jahre, dann werden die gelöscht. Wenn ich das noch wüsste. Muss ich morgen mal schauen ob ich den TÜV Bericht noch finde.
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