Re: Begurtung hinterer Sitzbänke
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Geschrieben von ltfahrer am 13. März 2012 11:59:43:
Als Antwort auf: Re: Begurtung hinterer Sitzbänke geschrieben von Joe am 13. März 2012 11:48:21:
halloFür vor dem 1.1.1992 erstmals zugelassene Fahrzeuge werden für Sitzplätze in Fahrtrichtung, vor denen sich keine ausreichend gepolsterten Abstützmöglichkeiten befinden, bauartgenehmigte Sicherheitsgurte an Verankerungspunkten mit ausreichender Festigkeit benötigt. Für Sitzplätze quer zur Fahrtrichtung genügen "geeignete Abstützungen"
Für ab dem 1.1.1992 zugelassene Fahrzeuge werden für alle in Fahrtrichtung befindlichen Sitze geprüfte Verankerungspunkte und bauartgenehmigte Sicherheitsgurte benötigt. Eine Sitzbank darf sich im Falle eines Unfalls nicht zerlegen.
Bei Sitzen entgegen der und quer zur Fahrtrichtung hat sich nichts geändert.so siehts rechtlich aus. aber so wie du das beschreibst ist das für mitreisende doch eine sehr unsichere sache. was spricht dagegen komplette sitzbänke mit gurten in fahrtrichtung zu verbauen?
gruß simon
p.s.: nach 20 sekunden suchen bei google: siehe auch : http://www.tuev-nord.de/de/Tuning_Anbau_Umbau_3058.htm
- Re: Begurtung hinterer Sitzbänke Joe 13.03.2012 12:14 (2)
- Re: Begurtung hinterer Sitzbänke ltfahrer 13.03.2012 12:18 (1)
- Re: Begurtung hinterer Sitzbänke Joe 13.03.2012 12:24 (0)
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